Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Elterngeld

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Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch Nur nach Termin persönliche Beratung
Montag, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefonzeiten
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Informationen zum Elterngeld

Ihr Antrag

Bitte nutzen Sie die unten stehenden Antragsformulare oder füllen Sie den Antrag online auf www.elterngeld-digital.de aus.

Beachten Sie bitte bei dem oben stehenden Link auch die Funktion "Elterngeld - Fragen und Antworten" oder die online bereitgestellte Broschüre, die Ihnen wichtige und häufig gestellte Fragen beantwortet. 

Antragsformulare in Papierform erhalten Sie auch im Klinikum Worms oder im Rathaus im Infokasten vor Zimmer 25 (Erdgeschoss).

Eine persönliche Abgabe Ihres Antrages ist nicht erforderlich - bitte nutzen Sie den Postweg oder den Briefkasten des Rathauses (grauer Briefkasten, links neben dem Eingang).

Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Beratung für Elterngeld benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an elterngeld@worms.de senden.

Unter den oben genannten Rufnummern können Sie uns während den Telefonsprechzeiten erreichen. Diese sind montags und mittwochs von 08:00-12:00 Uhr.


Bitte beachten Sie:

Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Zudem können Auskünfte über die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes vor Antragstellung leider nicht erteilt werden.


Varianten des Elterngeldes:

Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.240 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.

Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit von max. 32 Wochenstunden nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt i. d. R. 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.

Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.

Auch Alleinerziehende, die in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

 

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:

  • Antrag auf Elterngeld 
  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Originalausfertigung für die Elterngeldstelle)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Bezug von Mutterschaftsgeld
  • bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten: Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres oder falls noch nicht vorhanden, die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes bzw. die Nachweise über die geleisteten Dienstbezüge
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Nachweis über Ihre Elternzeit
  • Bei Antragstellern, die nicht deutsche Staatsangehörige sind: Vorlage der Ausweisunterlagen zum Nachweis des Aufenthaltsstatus.

Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, werden wir Ihnen dies nach Prüfung Ihres Antrages mitteilen.

Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen oder auch nachzureichende Unterlagen senden Sie uns bitte über den Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses zu.

Fehlende Unterlagen (außer Geburtsurkunden) können gerne auch zeit- und kostensparend per E-Mail an die Adresse elterngeld@worms.de übersandt werden.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Berg, Cosima Sachbearbeiterin 27 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 58 08
Drake, Amanda Sachbearbeiterin 27 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 58 71
Pings, Laura Sachbearbeiterin 27 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 58 11
Schönherr, Kerstin Sachbearbeiterin 27 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 58 09

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