Das Preisstatut

zum Preis der Lutherstädte - "Das unerschrockene Wort"

Die Vergabekriterien für den Preis regelt dieses, von den Lutherstädten verabschiedete Statut:

(Stand: 09.04.2005)

 

Präambel

In einem freiheitlich demokratischen Gemeinwesen gehört das freie Wort zu den wichtigsten konstitutiven Elementen. Auch in einer Gesellschaft, in der die Meinungsfreiheit Verfassungsrang hat, gibt es vielerlei Gründe, Zwänge, Versuchungen und Hindernisse, die zu einer Einengung und damit letztlich zu einer Bedrohung der freien Meinungsäußerung führen können.

Wenn aber Opportunitätsdenken, das Bemühen um Anpassung und Konformität und die Scheu vor vermeintlichen Autoritäten überhand nehmen, dann verkümmert der Mut, unüberhörbar das zu sagen, was möglicherweise unbequem ist, der vorherrschenden oder der obrigkeitlichen Meinung zuwiderläuft, aber um der Wahrheit und Wahrhaftigkeit willen ausgesprochen werden sollte. 

Daher verdient das freie, unerschrockene Wort Ermutigung und Anerkennung. Es verdient dies um so mehr wenn damit die Bereitschaft zum öffentlichen persönlichen Bekenntnis in Wort und Tat verbunden ist.

Mutig und standhaft hat Dr. Martin Luther seine Überzeugung gegenüber den Autoritäten seiner Zeit verteidigt.

 

Statut

§ 1
Grundsätze für die Preisvergabe

Der Preis soll verliehen werden an Frauen und Männer, die in einer besonderen Situation oder bei einem konkreten Anlass, aber auch beispielhaft über einen größeren Zeitraum hinweg, in Wort und Tat für die Gesellschaft, die Gemeinde, den Staat bedeutsame Aussagen gemacht und gegenüber Widerständen vertreten haben. Dabei soll es weniger um eine Zustandsbeschreibung gehen als um wegweisende, Zukunftsgerichtete Überlegungen.
Bei der Vergabe des Preises sollen parteipolitische und konfessionelle Gesichtspunkte keine Rolle spielen. Auch allgemeine Unzufriedenheit querulatorische oder eigennützige Motive oder Demagogie erfüllen nicht das Kriterium des "Unerschrockenen Wortes".
Die Preisträger können aus der Bundesrepublik Deutschland, aber auch aus dem Ausland kommen.

§2
Preis

Der Preis "Das unerschrockene Wort"; besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro.
Der preisverleihenden Stadt werden aus dem Fonds 500 Euro zur Finanzierung einer Ehrengabe an den jeweiligen Preisträger zur Verfügung gestellt.

§3
Zeitpunkt der Preisverleihung

Die Verleihung des Preises erfolgt ab 1999 im Abstand von 2 Jahren jeweils zwischen dem 17. und 27. April in Erinnerung an den Reichstag zu Worms im Jahre 1521.
In besonderen Fällen kann von der 2 - Jahres-Regelungabgewichen werden.

§4
Ort der Preisverleihung
Die Preisverleihung findet erstmals in Worms statt.
Die Stifterstadt, in der der nächste Preis verliehen wird, ist jeweils durch Losentscheid zu bestimmen. Der so durch Los bestimmte Verleihungsort wird am Tage der jeweiligen Preisverleihung bekannt gegeben.
Das Losverfahren wird von der jeweiligen geschäftsführenden Stadt durchgeführt.
Das Los zieht der Vorsitzende der Jury.
Die Städte, die bereits den Preis verliehen haben. fallen aus dem Losentscheid heraus. Nachdem alle Stifterstädte den Preis verliehen haben, beginnt das Losverfahren von neuem.

§5
Finanzierung

Beginnend ab dem 17.04.1 999 sind alle 2 Jahre 1.6 Cent / Einwohner entsprechend der amtlichen Statistik des Deutschen Städtetages in einen Fonds einzuzahlen.
Die Verwaltung des Fonds obliegt der Stadt Worms.

§6
Vorschlagsverfahren
Vorschläge für die Preisverleihung kann jede Stifterstadt entgegennehmen. Vorschlagsberechtigt gegenüber der Jury sind die Stifterstädte und die berufenen Jurymitglieder. Die Städte regeln das Auswahlverfahren in eigener Verantwortung, dabei soll eine breite Beteiligung der Bürger angestrebt werden.
Aus jeder Stadt soll maximal ein Vorschlag mit Begründung an die Jury weitergeleitet werden. Die berufene Jury entscheidet endgültig über den Preisträger.

§7
Zusammensetzung der Jury

Der Jury gehören die Oberbürgermeister I Bürgermeister und 6 durch sie für die jeweilige Preisvergabe berufene Vertreter des öffentlichen Lebens auf Vorschlag der Stifterstädte an.

§8
Aufgaben der Jury
Die Jury tritt spätestens 6 Monate vor der Preisverleihung zusammen. Den Vorsitz hat der Oberbürgermeister / Bürgermeister der ausrichtenden Stadt. Die Jury gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie wählt aus den eingereichten Vorschlägen den Preisträger aus. Die Entscheidung der Jury bedarf einer Zweidrittelmehrheit.

§9
Organisation der Preisverleihung

Die Organisation der Preisverleihung übernimmt die preisverleihende Stadt. Diese lädt den von der Jury vorgeschlagenen Preisträger zur Preisverleihung ein.


Symbol: Der Statut für das unerschrockene Wort zum Herunterladen

Zum Herunterladen

Den Preisstatut zum Herunterladen als PDF finden Sie hier.



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