Wohngeld wird gewährt
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist von drei Faktoren abhängig:
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist.
Wohngeld kann ebenfalls nur erhalten, wer die Miete tatsächlich bezahlt und wer die Wohnung auch tatsächlich nutzt.
Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und weitere sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Da die Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.
Stadtverwaltung Worms
5-Soziales, Jugend und Wohnen
Wohngeldstelle
Marktplatz 2
67547 Worms
Nähere Informationen, Ansprechpartner, Formulare & Merkblätter erhalten Sie ...hier