Wohngeld

 

 

Was kann ich beantragen?

Wohngeld wird gewährt

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eine Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

 

Wovon hängt die Zahlung von Wohngeld ab?

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist von drei Faktoren abhängig:

  • von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • von der Höhe des Gesamteinkommens der wohngeldberechtigten Familienmitglieder und
  • von der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung


Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist.
Wohngeld kann ebenfalls nur erhalten, wer die Miete tatsächlich bezahlt und wer die Wohnung auch tatsächlich nutzt.

 

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und weitere sind vom Wohngeld ausgeschlossen.

Da die Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.


Wo kann ich einen Antrag auf Wohngeld stellen:

Stadtverwaltung Worms
5-Soziales, Jugend und Wohnen
Wohngeldstelle
Marktplatz 2
67547 Worms

Nähere Informationen, Ansprechpartner, Formulare & Merkblätter erhalten Sie ...hier


zum Seitenanfang