Wichtige Urkunden und Dokumente sollten Sie in einer Mappe gesammelt aufbewahren. Die Aufbewahrung sollte einer Person Ihres Vertrauens bekannt sein, damit die Mappe im Notfall schnell greifbar ist.
Die wichtigsten Papiere, die in eine Urkundenmappe gehören, sind:
... Geburtsurkunde,
... Heiratsurkunde,
... Sparbücher, Wertpapiere,
... Zeugnisse,
... Renten- und Krankenversicherungsunterlagen,
... Versicherungspolicen,
... Verzeichnis der nächsten Angehörigen,
... evtl. Vollmachten und Patientenverfügungen.
Die Patienten- und Betreuungsverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen als oberstes Gebot ärztlichen Handelns einzusetzen, auch wenn Sie sich nicht mehr selbst verständlich machen oder eine Entscheidung treffen können. Mit dieser Verfügung können Sie vorsorgen.
Sie ist erhältlich bei:
... der Betreuungsbehörde der Stadt Worms,
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 50 15 und 50 16,
... den Sozialstationen,
... den Krankenhaussozialdiensten.
... Eigenhändiges Testament:
Das "Eigenhändige Testament" ist die einfachste Art, seinen
letzten Willen festzulegen. Es muss von Ihnen selbst mit der
Hand (nicht mit Schreibmaschine oder Computer) geschrieben
und mit vollem Namen unterzeichnet sein. Ort und Datum der
Niederschrift müssen enthalten sein.
... Öffentliches Testament:
Ihr letzter Wille kann auch vor einem Notar in Form einer von
ihm gefertigten Niederschrift erklärt werden. Der Notar ist
dabei verpflichtet, Sie über Form und Inhalt der Testaments-
urkunde zu beraten. Dieses "Öffentliche Testament" wird bei
dem Notar aufbewahrt und ist kostenpflichtig. Im Gegensatz
zum eigenhändigen Testament haben Sie jedoch die Gewähr,
dass Ihr letzter Wille klar und deutlich formuliert ist.
... Gemeinschaftliches Testament:
Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches öffentliches
oder eigenhändiges Testament verfassen.
Auskünfte erteilen alle Rechtanwalts- und Notarkanzleien in Worms.
Die hilfreiche Broschüre der Friedhofsbetriebe mit allen wichtigen Fragen und Antworten können Sie als PDF (4,2 MB) herunterladen ...hier
Bei einem Todesfall müssen eine Reihe von Formalitäten erledigt werden:
... Totenschein:
Wenn der Tod zu Hause eintritt, muß ein Arzt benachrichtigt
werden, der den Tod feststellt und einen Totenschein
ausstellt. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Altersheim
ein, ist der Totenschein bei der Verwaltung hinterlegt.
... Aussegnung:
Auf Ihren Wunsch kommt der/die zuständige Pfarrer/in zur
Aussegnung.
... Sterbeurkunde:
Dem Standesamt des Sterbeortes muß über den Todesfall
Mitteilung gemacht werden, damit die Sterbeurkunde
ausgestellt werden kann.
... Beerdigung:
Danach muß die Beerdigung unter Vorlage der Sterbe-
urkunde bei dem Friedhofsbetrieb, Abteilung Bestattungs-
wesen, angemeldet werden. Bei diesem Amt wird eine
Grabstätte zugewiesen bzw. kann eine erworben werden.
... Testament:
Ein vorgefundenes Testament sollte unverzüglich dem
Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden.
... Bestattungsinstitut:
Auf Wunsch übernimmt ein beauftragtes Bestattungs-
institut alle Formalitäten. Die Bestattungsinstitute in
Worms sind Tag und Nacht telefonisch zu erreichen.
Bitte entnehmen Sie die Telefonnummern dem örtlichen
Telefonbuch.