begegnet uns alltäglich. Sie wird gebraucht für die Befriedigung wichtiger Bedürfnisse, wie z. B. Raumwärme und Warmwasser (Heizung), Transport und Mobilität (Verkehr) oder Elektrizität (Strom).
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. bietet ihre kostenlose und anbieterunabhängige Energieberatung auch in Worms regelmäßig an. Sie findet in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im
Bürgerservicebüro im Adenauerring 1 jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 15 bis 18 Uhr nach telefonischer Voranmeldung statt.
Die Beratung führt der Wormser Dipl.-Ing/Architekt Harms Geißler durch.
Terminvereinbarung: Tel.: (06241) 853-3509

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Im Haushalt ist es oft möglich, mit geeigneten Maßnahmen den Energieverbrauch zu reduzieren. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die in ihrer Summe aber eine große Wirkung entfalten können. Letztendlich bedeutet Energiesparen auch Geldeinsparung.
Möglichkeiten gibt es viele: Beim Kauf von Haushaltsgeräten, wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner und andere gibt ein Blick auf das Energieetikett hilfreiche Hinweise über den Energieverbrauch des entsprechenden Gerätes. Die Kennzeichnung mit diesem Zeichen ist seit 2004 Pflicht für alle Haushaltsgroßgeräte, Elektroherde, Lampen und Klimageräte.
Eine umfassende Übersicht über den Energie- und Wasserverbrauch aktueller Haushaltsgroßgeräte 2011/12 finden Sie hier (PDF). Gedruckte Broschüren sind im Foyer des Ämterhauses Adenauerring 1 zur kostenlosen Mitnahme erhältlich.
Eine umfangreiche Liste möglicher Energiespar-Checks erhalten sie in dem Energiespar-Ratgeber der Kampagne "Klima-sucht-Schutz".
Die Kampagne motiviert, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen und dabei Geld zu sparen – mit interaktiven Ratgebern zum Energiesparen, Heizspiegeln zum regionalen Vergleich der Heizkosten, zahlreichen so genannten Checks, einem Quiz zum Klimaschutz und vielem mehr.
Sie finden umfangreiche Informationen zu den Bereichen Heizen, Strom und Verkehr, ergänzt durch ein BestPractice Archiv und eine Übersicht über Förderprogramme. Unter dem Stichwort Rat und Tat können Sie spezielle Anliegen formulieren und erhalten eine auf Ihre Gegebenheiten spezifizierte Antwort.
Regenerative Energien, auch erneuerbare Energien genannt, sind Energiequellen, die nach den Zeitmaßstäben des Menschen unendlich lange zur Verfügung stellen. Die drei hautsächlichen Quellen sind: Solarstrahlung, Erdwärme (Geothermie) und die Gezeitenkraft. Bei der Hauptgruppe der regenerativen Energien aus Solarstrahlung unterscheidet man die Energieträger, die direkt (Sonnenstrahlung für Fotovoltaik und Kollektoranlagen) oder indirekt (Wind, Wasser, Biomasse) von der Sonne abhängen.
Alle regenerativen Energieträger sind kohlendioxidneutral, d.h. sie emittieren entweder kein Kohlendioxid oder nicht mehr, als die Biomasse selbst im Wachstumsprozess aufgenommen hat. Im Gegensatz hierzu sind die Vorräte der nicht regenerierbaren, fossilen Energieträger (z.B. Kohle, Erdöl, Erdgas) begrenzt. Dies gilt auch für das Uran als Ausgangssubstanz der Kernenergie.
Das Energieeinspeisungsgesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Stromversorgungsunternehmen. Dem (privaten) Erzeuger von Strom aus regenerativen Energien wird damit eine Einspeisevergütung garantiert, sobald er den erzeugten Strom in das örtliche Stromnetz einspeist. Dies gilt im Einzelnen für Strom aus Windkraft, Fotovoltaik, Biomasse und Geothermie. Das EEG hat die Stromerzeugung durch erneuerbare Energiequellen in der BRD entscheidend gefördert.
Umfassende und praxisnahe Informationen zu Planung und Installation einer Solarstromanlage bietet eine Broschüre des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, die hier zum kostenlosen Herunterladen bereit steht. Neben Fragen zur Eignung Ihres Hauses wird auch die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage ausführlich beleuchtet.
Zusätzlich zu diesen Vergünstigungen existieren mehrere Fördermöglichkeiten für Bau und Errichtung von Anlagen, die regenerative Energie erzeugen. Es werden sowohl direkte Zuschüsse als auch günstige Darlehen gewährt. Ansprechpartner für die verschiedenen Förderprogramme sind hauptsächlich der Bund oder die Länder. Ein maßgeschneidertes Förderprogramm für Ihre Bedürfnisse finden Sie in den nebenstehenden Links und - besonders übersichtlich - hier und hier. Eine Hilfestellung im umfangreichen Dschungel aus Fachbegriffen finden Sie hier.
Über das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist neben einer Basisförderung auch eine Bonusförderung möglich, z. B. bei der Errichtung einer Solaranlage mit festen Fördersätzen pro Quadratmeter Kollektorfläche zusätzlich ein Bonusbetrag beim Austausch des Heizkessels oder der Umwälzpumpe. Nähere Informationen sind dieser Übersicht und diesem Flyer sowie der entsprechenden Seite des Bafa zu entnehmen.

Seit 2009 ist der Energieausweis, auch Energiepass genannt, für Gebäude Pflicht. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt die Energieeinsparverordnung (EnEV vom 24.07.2007) dar.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den verschiedenen Varianten des Energieausweises und eine Liste der Anbieter für die Erstellung eines Energieausweises finden Sie hier.