Im Jahr 2011 fanden europaweit Volks-, Gebäude- und Wohnungszählungen statt. Auch Deutschland beteiligte sich in Form eines registergestützen „Zensus 2011“.
Zensus erfolgreich abgeschlossen
Die bei der Stadtverwaltung Worms zur Durchführung des Zensus 2011 seit dem 15. November 2010 eingerichtete Zensus-Erhebungsstelle wurde gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 vom 28. September 2010 (GVBl. S. 269) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems mit Wirkung vom 30. Juni 2012 aufgelöst.
Der „Zensus“ ist eine Volkszählung. Durchgeführt wird sie von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Beim Zensus 2011 kommt in Deutschland erstmals eine neue Methode zum Einsatz. Dabei wird auf vorhandene Daten in Registern zurückgegriffen. Die Mehrheit der Bevölkerung muss dadurch keine Auskunft geben. Lediglich ein Teil wird ausgewählt und zusätzlich mittels Fragebogen direkt befragt.
Die letzte Volkszählung in Deutschland fand 1987 in den alten Bundesländern und 1981 in der damaligen DDR statt. Die damals erhobenen Daten sind, gerade im Hinblick auf die Wiedervereinigung, stark veraltet. Sie müssen auf den neuesten Stand gebracht werden – für eine zukunftsorientierte Politik und Planung.
Die amtlichen Einwohnerzahlen etwa sind eine wichtige Bemessungsgrundlage, zum Beispiel für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern oder die Einteilung von Wahlkreisen und Stimmbezirken.
Mit dem „Zensus 2011“ werden weitere Daten abgefragt, etwa über Wohnraum, Bildung und Berufstätigkeit, und mit den Einwohnerzahlen verknüpft. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Planung, Entscheidung und Kontrolle einer Vielzahl von politischen Maßnahmen, wie beispielsweise der Planung von Kindertagesstätten und Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheime, Verkehrsinfrastrukturen, Sozialleistungen oder der Abschätzung des Wohnungsbedarfs.
In Rheinland-Pfalz wird im Rahmen einer Stichprobe etwa ein Drittel der Bevölkerung direkt befragt, es besteht Auskunftspflicht:
Um die Belastung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, wird in Deutschland ein registergestützes Zensusmodell angewendet. Dabei werden auf die Daten in den Melderegistern der Kommunen, den Registern der Bundesagentur für Arbeit sowie den Registern der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückgegriffen.
Zusätzlich werden Stichproben in Privathaushalten erhoben – beim Zensus 2011 werden rund 13 % der rheinland-pfälzischen Bevölkerung ausgewählt und zusätzlich befragt. Dies dient zum einen der Qualitätssicherung der Daten aus den Registern. Zum anderen werden weitere Informationen abgefragt, die nicht aus den Registern gewonnen werden können (z.B. Bildungsstand, berufliche Selbstständigkeit). Darüber hinaus erfolgen Befragungen an rund 2000 Sonderanschriften, wie Studentenwohnheime, Alten- und Pflegeheime oder Justizvollzugsanstalten.
Die Befragung erfolgt durch speziell geschulte Interviewer/innen nach Voranmeldung. Sie helfen auch beim Ausfüllen der Fragebogen. Die Interviewer/innen werden verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren. Sie werden von der Erhebungsstelle vor Ort auf ihre Aufgabe vorbereitet und betreut. Befragte können ihre Angaben aber auch per Post oder online senden.
Befragt werden außerdem alle Eigentümer/innen von Gebäuden und Wohnungen. Erhoben werden unter anderem Gebäudetyp, Ausstattung, Wohnfläche und Baujahr. Diese Befragung findet per Post oder Internet statt.
Alle aus den Registern und Befragungen gewonnenen Daten werden zu anonymisierten Datensätzen zusammengeführt und in einer Auswertungsdatenbank gespeichert.
Zensusstichtag ist der 9. Mai 2011. Ab diesem Zeitpunkt werden deutschlandweit ca. 80.000 Interviewer/innen unterwegs sein, um die Befragungen durchzuführen. Alle gemachten Angaben sollen sich auf diesen Stichtag beziehen, auch wenn der Fragebogen erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt wird.
Bereits im Oktober 2010 fand eine Vorbefragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern statt.
Die Erhebungsstelle führt die Befragungen in privaten Haushalten sowie in Wohnheimen (z.B. für Studenten-, Senioren- und Behinderte) durch. Sie plant und organisiert den Einsatz der Interviewer/innen vor Ort und übernimmt deren Schulung. Außerdem trägt sie Sorge dafür, dass die ausgefüllten Fragebögen von den Auskunftspflichtigen rechtzeitig und vollständig eingehen. Dafür nimmt sie auch telefonisch oder schriftlich Kontakt zur Bevölkerung auf.
Ab November 2012 sollen die amtlichen Einwohnerzahlen sowie erste Ergebnisse aus den Befragungen veröffentlicht werden, die endgültigen Ergebnisse einige Monate später.
Beim Zensus 2011 haben Datenschutz und Statistikgeheimnis - wie bei anderen Erhebungen in der amtlichen Statistik - höchste Priorität. Die Angaben der Bürger/innen unterliegen der strikten Geheimhaltung und dienen ausschließlich zu statistischen Zwecken. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Hilfsmerkmale wie Name und Anschrift dienen zunächst der Zusammenführung von Einzeldaten aus unterschiedlichen Quellen. Daraus wird ein anonymisierter Datensatz erstellt. Die Fragebogen werden vernichtet, personenbezogene Daten (z.B. Name und Anschrift) gelöscht.
Die Durchführung des „Zensus 2011“ wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
Umfassende Informationen über den Zensus 2011, etwa die Methode der Erhebung, Datenschutz, Rechtsgrundlagen, dazu Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs) und vieles mehr, bieten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter