Information zu privaten Hausanschlüssen

Der ebwo informiert die Bürger

 

Verschiedene Angebote einholen

Wie dem ebwo bekannt wurde, sind im Stadtgebiet Worms Baufirmen unterwegs, die privaten Hausbesitzern eine Sanierung von Kanalhausanschlüssen aufdrängen. Dabei wird auf Gesetze verwiesen, die einen Dichtheitsnachweis bis zum 31.12.2015 fordern und bei Nichtbefolgung mit Geldbußen zu rechnen ist.

Der ebwo weist darauf hin, dass diese Frist nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen, jedoch nicht für Rheinland-Pfalz gilt.
Das bundesweit gültige Wasserhaushaltsgesetz wie auch die Entwässerungssatzung der Stadt Worms schreibt vor, dass alle Abwasseranlagen, einschließlich der privaten Entwässerungsleitungen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben sind und somit dicht sein müssen, eine Frist ist darin jedoch nicht genannt.

Der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ist lobenswert und die Beachtung der Entwässerungssatzung der Stadt Worms ist verpflichtend. Sollte die Sanierung eines Hausanschlusses notwendig sein, empfiehlt der ebwo jedoch, sich nicht von Baufirmen unter Druck setzen zu lassen. Für jede Sanierungsmaßnahme sollten Vergleichsangebote anderer Firmen eingeholt werden, um in Ruhe das wirtschaftlichste Angebot auswählen zu können.

Bei Fragen steht der ebwo unter der Telefonnummer (0 62 41) 91 00 - 0 gern zur Verfügung.


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