Auf Grund wiederholter Bürgeranfragen beim ebwo möchte die Abteilung Abwasserentsorgung - Kanalnetz die Frage erläutern, ob die Abwasserleitungen aller privaten Haushalte bis 31.12.2015 auf Dichtheit zu untersuchen sind.
In letzter Zeit war genau dies immer wieder in Zeitungsanzeigen und Postwurfsendungen zu lesen. Teilweise wurde sogar behauptet, dass bei Nichtbefolgung Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen. Dies gilt nach Aussage des ebwo jedoch nicht für Rheinland-Pfalz. Während das Bundesland Nordrhein-Westfalen ein Landesgesetz mit einer entsprechenden Frist erlassen hat, gilt in Rheinland-Pfalz zu diesem Thema nur das Was-serhaushaltsgesetz des Bundes. Dieses Gesetz schreibt zwar vor, dass alle Abwasseranlagen, einschließlich privater Entwässerungsleitungen, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben sind, eine Frist ist darin jedoch nicht genannt. Da diese Forderung in fast gleichem Wortlaut auch in der Entwässerungssatzung der Stadt Worms enthalten ist, hat sich also für die Wormser Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Vorjahren nichts geändert.
Aber auch ohne gesetzliche Fristsetzung sollte jeder verantwortungsvoll mit der Umwelt umgehen und die Entwässerungssatzung der Stadt Worms beachten. Dabei gilt für Grundstücksentwässerungen, die rein häusliches Abwasser ableiten, dass im Regelfall eine optische Inspektion mit einer TV-Kamera ausreichend ist. Für Grundstücksentwässerungen, die auch oder ausschließlich gewerbliches Abwasser ableiten, ist dagegen eine Dichtheitsprüfung erforderlich
Der ebwo empfiehlt alle 20 Jahre eine optische Inspektion bei Hausanschlüssen durchführen zu lassen. Im Wasserschutzgebiet muss alle 5 Jahre eine Überprüfung durchgeführt werden - hiervon sind besonders die Ortsteile Rheindürkheim und Ibersheim betroffen.
In den meisten Fällen ist der Hauseigentümer in gutem Glauben, dass sein Hausentwässerungssystem in Ordnung ist. Oft hört der ebwo den Satz „Mein Abwasser läuft problemlos ab, warum soll ich denn meine Anschlussleitungen untersuchen lassen?“. Bei Überprüfungen stellt sich dann vielfach heraus, dass durch Muffenversatz oder eingewachsene Wurzeln bereits Schäden aufgetreten sind. Durch rechtzeitige Schadenerkennung kann nicht nur eine Verschmutzung des Grundwassers vermieden, sondern es können auch Kosten eingespart werden. Je früher Schäden erkannt werden, desto günstiger sind im Regelfall Sanierungen oder Renovierungen.
Bei Fragen steht der ebwo unter der Telefonnummer (0 62 41) 91 00 - 0 gerne zur Verfügung.