"Wollen Sie, dass der der Stadt gehörende Platz vor der Jugendherberge durch einen Neubau auf Dauer bebaut und die letzte freie Blickachse zum Dom vernichtet wird?". Darüber hatten die Wormser Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides abzustimmen.
| Abstimmungsberechtigte insgesamt | 59.787 | Personen |
| 30 % der Abstimmungsberechtigten* | 17.936 | |
| Anzahl der abstimmenden Personen | 16.179 | |
| Abstimmungsbeteiligung | 27,1 | % |
| ungültige Stimmen | 94 | |
| gültige Stimmen | 16.085 | |
| Ja-Stimmen | 725 | |
| Nein-Stimmen | 15.360 | |
| %-Satz zur Gesamtzahl Abstimmungsberechtigter* | 25,69 | % |
*= Text von § 17 a Abs. 7 GemO
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 30 v. H. der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat/Stadtrat über die Angelegenheit zu entscheiden.
... zur Entscheidung des Stadtrats