"Wollen Sie, dass der der Stadt gehörende Platz vor der Jugendherberge durch einen Neubau auf Dauer bebaut und die letzte freie Blickachse zum Dom vernichtet wird?" Darüber hatten die Wormser Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 14. September 2003 im Rahmen eines Bürgerentscheides abzustimmen.
... zum Ergebnis
... zur Entscheidung des Stadtrats
Gegen eine Bebauung
Gegenstand des Bürgerbegehrens/des Bürgerentscheides ist das der Stadt Worms gehörende Gelände zwischen Jugendherberge, Am Glaskopf, Andreasstraße und Dechaneigasse. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen eine Bebauung der derzeit als öffentlicher Parkplatz genutzten Fläche. Die Antragsteller sehen in der Errichtung eines Neubaues eine wesentliche Beeinträchtigung der letzten freien Sicht auf die Südseite des Domes.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterschriftslisten und nach Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenden Personen hat der Stadtrat die Durchführung des beantragten Bürgerentscheides im Sinne § 17 a GemO Rheinland-Pfalz als zulässig festgestellt (Beschluss-Nr. 81/2003) und als Termin für den Bürgerentscheid den Sonntag, 14. September 2003 festgelegt.
Auffassung des Stadtrates
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass eine städtebaulich verträgliche und stadtgestalterisch anspruchsvolle Neugestaltung (gegebenenfalls auch durch ein in Größe, Form, Dimension und Gestaltung akzeptables Gebäude) des Parkplatzgeländes an der Andreasstraße durchaus sinnvoll ist. Die Blickachse zwischen dem Süd-Portal des Domes und dem Nord-Portal des Andreasstifts muss frei bleiben. Die gesamte Südseite des Domes bleibt vom Standort Andreasstraße aus sichtbar (Beschluss des Stadtrates am 16. Juli 2003 – Beschluss-Nr. 124/ 2003). Der Wormser Oberbürgermeister, Michael Kissel, teilt die Auffassung des Stadtrates.