Lieber Gast, lieber Kunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Reise- und Vertragsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden Kunde genannt) und uns, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH, Geschäftsbereich Tourismus (im Folgenden Reiseveranstalter genannt).
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die folgenden allgemeinen Reisebedingungen für die Pauschalangebote des Reiseveranstalters an.
1. Leistungen
1.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der
Reisebeschreibung nicht anders angegeben.
Die Preise gelten pro Person.
1.2 Der Umfang der geschuldeten Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im
Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.
1.3 Nebenabsprachen, die den Leistungsinhalt
erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung
durch den Reiseveranstalter verbindlich.
Leistungen aus Ihrer Reise, die der Kunde nicht in
Anspruch nimmt, können vom Reiseveranstalter
nicht erstattet werden.
1.4 Nach Vertragsabschluss notwendig werdende
Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie
nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Unter
Umständen wird der Reiseveranstalter dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenfreien
Rücktritt anbieten.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem
Reiseveranstalter den Abschluss des Reise-
vertrages verbindlich an. Mit seiner Unterschrift
auf der Reiseanmeldung bzw. mit der Zahlung
des Reisepreises tritt der Anmelder für die vertrag-
lichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten
Teilnehmer ein und haftet auch für diese.
2.2 Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn die
Anmeldung vom Reiseveranstalter mit dem gleichen
Inhalt, insbesondere bezüglich der Buchung des
Reisepreises, schriftlich bestätigt wird.
3. Bezahlung
3.1 Die Bezahlung des Reisepreises muss spätestens
10 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung
durch den Reiseveranstalter erfolgen.
3.2 Nach Bezahlung des Reisepreises erhält der Kunde
die vollständigen Reiseunterlagen.
3.3 Kurzfristige Buchungen werden je nach Verfügbarkeit
ermöglicht. Deren Bezahlung erfolgt nach Vorgabe
des Reiseveranstalters, spätestens bei Anreise in
der Tourist Information Worms.
3.4 Zur Absicherung der Kundengelder hat der
Reiseveranstalter eine Insolvenz-versicherung
bei der Touristik-Versicherungs GmbH (tourVERS)
abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhält der
Kunde als Anlage zu unserem Bestätigungsschreiben.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch
Rücktrittserklärung per eingeschriebenen Brief
an den Reiseveranstalter von der Reise zurück-
treten.
4.2 Tritt der Kunde zurück, kann der Reiseveran-
stalter angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer
Rücktrittserklärung werden die nachfolgend
genannten Pauschalsätze berechnet (jeweils in
Prozent der gebuchten Gesamtleistung):
Standard-Gebühren: Bis zum 30. Tag vor
Reiseantritt 20% des Reisepreises, vom 29. bis
22. Tag 25%, vom 21. bis 15. Tag 35%, vom
14. bis 8. Tag 50% vom 7. bis 1. Tag vor
Reiseantritt 65% des Reisepreises, am Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
80% des Reisepreises.
Bei Spezialprogrammen oder Festspiel-
arrangements: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
20% des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag 35%,
vom 21. bis 15. Tag 50%, vom 14. bis 8. Tag 60%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75% des
Reisepreises, am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
4.3 Die Rücktrittsgebühr wird sofort fällig.
4.4 Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin
können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag als Neuanmeldung erfolgen. Der
Reiseveranstalter berechnet hierfür eine Gebühr von
€ 20,00 (es fallen keine weiteren Rücktrittsgebühren
an).
5. Haftung
5.1 Die gegebenenfalls eintretende Haftung auf
Schadensersatz durch den Reiseveranstalter ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
Reiseveranstalter herbeigeführt wurde. Dies gilt
nicht für Körperschäden. Die höhenmäßige
Beschränkung gilt auch, soweit der Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-
trägers verantwortlich ist.
5.2 Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
5.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Fremdleistungen, die zusätzlich zum Leistungs-
umfang des Pauschalangebotes vermittelt werden.
5.4 Der Kunde ist sich beim Erwerb eines Festspiel-
Arrangements bewusst, dass bei Open-Air-
Veranstaltungen Schadenersatzansprüche auf
Grund widriger Wetterverhältnisse ausgeschlossen
sind. Was die Rückerstattung von Eintrittsgeldern
betrifft, wird auf die praxisübliche Rechtsauslegung
Bezug genommen.
Im Regelfall wird bei Abbruch der Veranstaltung
(keine Unterbrechung) wegen schlechten Wetters
(Regen, Sturm) der Eintrittspreis nicht zurück
erstattet.
Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden und ist
eine Auszahlung durch den Veranstalter freigegeben,
so wird Ihnen gegen Vorlage der Eintrittskarte
innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungs-
termin der Eintrittspreis durch den Reiseveranstalter
erstattet. Die Erstattungsbeträge entsprechen in
diesem Fall dem für das betreffende Jahr
festgelegte, offizielle Eintrittspreis der Kategorien
1-3.
5.5 Bei Buchung über ein Reisebüro tritt dieses nur als
Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es
ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
durch Reisende entgegen zu nehmen.
6. Gerichtsstand
Für sämtliche Klagen aus dem Reisevertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Worms vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Reisebedingungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung wird empfohlen.