Allgemeine Reisebedingungen

 

Allgemeine Reisebedingungen

 

Lieber Gast, lieber Kunde,

bitte schenken Sie den nachstehenden Reise- und Vertragsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden Kunde genannt) und uns, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH, Geschäftsbereich Tourismus (im Folgenden Reiseveranstalter genannt).

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die folgenden allgemeinen Reisebedingungen für die Pauschalangebote des Reiseveranstalters an.

 

1.      Leistungen

         1.1  Die angegebenen Preise sind Endpreise und
                schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der
                Reisebeschreibung nicht anders angegeben.
                Die Preise gelten pro Person.

         1.2  Der Umfang der geschuldeten Leistungen
                ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im
                Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden
                Angaben in der Reisebestätigung.

         1.3  Nebenabsprachen, die den Leistungsinhalt
                erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung
                durch den Reiseveranstalter verbindlich.
                Leistungen aus Ihrer Reise, die der Kunde nicht in
                Anspruch nimmt, können vom Reiseveranstalter
                nicht erstattet werden.

         1.4  Nach Vertragsabschluss notwendig werdende
                Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem
                vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie
                nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der
                gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Unter
                Umständen wird der Reiseveranstalter dem Kunden
                eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenfreien
                Rücktritt anbieten.

 

2.      Vertragsabschluss

         2.1  Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem
                Reiseveranstalter den Abschluss des Reise-
                vertrages verbindlich an. Mit seiner Unterschrift
                auf der Reiseanmeldung bzw. mit der Zahlung
                des Reisepreises tritt der Anmelder für die vertrag-
                lichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten
                Teilnehmer ein und haftet auch für diese.

         2.2  Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn die
                Anmeldung vom Reiseveranstalter mit dem gleichen
                Inhalt, insbesondere bezüglich der Buchung des
                Reisepreises, schriftlich bestätigt wird.

 

3.      Bezahlung

         3.1  Die Bezahlung des Reisepreises muss spätestens
                10 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung 
                durch den Reiseveranstalter erfolgen.

         3.2  Nach Bezahlung des Reisepreises erhält der Kunde
                die vollständigen Reiseunterlagen.

         3.3  Kurzfristige Buchungen werden je nach Verfügbarkeit
                ermöglicht. Deren Bezahlung erfolgt nach Vorgabe
                des Reiseveranstalters, spätestens bei Anreise in
                der Tourist Information Worms.

         3.4  Zur Absicherung der Kundengelder hat der
                Reiseveranstalter eine Insolvenz-versicherung
                bei der Touristik-Versicherungs GmbH (tourVERS)
                abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhält der
                Kunde als Anlage zu unserem Bestätigungsschreiben.

 

4.      Rücktritt durch den Kunden

         4.1  Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch
                Rücktrittserklärung per eingeschriebenen Brief
                an den Reiseveranstalter von der Reise zurück-
                treten.

         4.2  Tritt der Kunde zurück, kann der Reiseveran-
                stalter angemessenen Ersatz für die getroffenen
                Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
                verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer
                Rücktrittserklärung werden die nachfolgend
                genannten Pauschalsätze berechnet (jeweils in
                Prozent der gebuchten Gesamtleistung):

                Standard-Gebühren: Bis zum 30. Tag vor
                Reiseantritt 20% des Reisepreises, vom 29. bis
                22. Tag 25%, vom 21. bis 15. Tag 35%, vom
                14. bis 8. Tag 50% vom 7. bis 1. Tag vor
                Reiseantritt 65% des Reisepreises, am Tag des
                Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
                80% des Reisepreises.

                Bei Spezialprogrammen oder Festspiel-
                arrangements
: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
                20% des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag 35%,
                vom 21. bis 15. Tag 50%, vom 14. bis 8. Tag 60%
                vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75% des
                Reisepreises, am Tag des Reiseantritts oder bei
                Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

         4.3  Die Rücktrittsgebühr wird sofort fällig.

         4.4  Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin
                können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom
                Reisevertrag als Neuanmeldung erfolgen. Der 
                Reiseveranstalter berechnet hierfür eine Gebühr von
                € 20,00 (es fallen keine weiteren Rücktrittsgebühren
                an).

 

5.      Haftung

         5.1  Die gegebenenfalls eintretende Haftung auf
                Schadensersatz durch den Reiseveranstalter ist
                insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
                beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
                weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
                Reiseveranstalter herbeigeführt wurde. Dies gilt
                nicht für Körperschäden. Die höhenmäßige
                Beschränkung gilt auch, soweit der Reiseveranstalter
                für einen dem Reisenden entstandenen Schaden
                allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-
                trägers verantwortlich ist.

         5.2  Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
                Reisenden und Reise.

         5.3  Der Reiseveranstalter haftet nicht für
                Fremdleistungen, die zusätzlich zum Leistungs-
                umfang des Pauschalangebotes vermittelt werden.

         5.4  Der Kunde ist sich beim Erwerb eines Festspiel-
                Arrangements bewusst, dass bei Open-Air-
                Veranstaltungen Schadenersatzansprüche auf
                Grund widriger Wetterverhältnisse ausgeschlossen 
                sind. Was die Rückerstattung von Eintrittsgeldern
                betrifft, wird auf die praxisübliche Rechtsauslegung
                Bezug genommen.
                Im Regelfall wird bei Abbruch der Veranstaltung
                (keine Unterbrechung) wegen schlechten Wetters
                (Regen, Sturm) der Eintrittspreis nicht zurück
                erstattet.
                Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden und ist
                eine Auszahlung durch den Veranstalter freigegeben,
                so wird Ihnen gegen Vorlage der Eintrittskarte
                innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungs-
                termin der Eintrittspreis durch den Reiseveranstalter
                erstattet. Die Erstattungsbeträge entsprechen in
                diesem Fall dem für das betreffende Jahr
                festgelegte, offizielle Eintrittspreis der Kategorien
                1-3.

         5.5  Bei Buchung über ein Reisebüro tritt dieses nur als
                Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es
                ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von
                Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
                durch Reisende entgegen zu nehmen.

 

6.      Gerichtsstand

Für sämtliche Klagen aus dem Reisevertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Worms vereinbart.

 

Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Reisebedingungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung wird empfohlen.


Kontakt

 


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