"Ihre Anregungen sind gefragt!"
Informationen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Verfahren der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) vor: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die öffentliche Auslegung.
Informieren Sie sich hier über die laufenden Verfahren - aktuelle Unterlagen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
(§ 3 Abs. 1 BauGB)
Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Worms können Sie sich innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Worms, Abteilung Stadtplanung, informieren.
Zurzeit sind hier keine Pläne eingestellt
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Offenlage des Bebauungsplanentwurfes HEP 9 "Auf der Kolbenmühle" in Worms-Heppenheim
Informieren Sie sich hier über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Worms.
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Marktplatz 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 01
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 99
Mo. - Do.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr