Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch

"Ihre Anregungen sind gefragt!"

 
Bebauungsplanzeichnung

Beispiel einer Bebauungsplan-zeichnung

Informationen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange


Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Verfahren der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) vor: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die öffentliche Auslegung.


Informieren Sie sich hier über die laufenden Verfahren - aktuelle Unterlagen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 1 BauGB)

Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Worms können Sie sich innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Worms, Abteilung Stadtplanung, informieren.

 

Zurzeit sind hier keine Pläne eingestellt

 

Öffentliche Auslegung der Bauleitpläne

(§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Offenlage des Bebauungsplanentwurfes HEP 9 "Auf der Kolbenmühle" in Worms-Heppenheim

 

 

Informieren Sie sich hier über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Worms.


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Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht 

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67547 Worms

Telefon: (0 62 41) 8 53 - 60 01

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