23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan HO 54 B "Berufsbildungswerk" in Worms-Hochheim

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Informieren Sie sich nachfolgend zu den aktuellen Unterlagen:

 

Bekanntmachung der Entwurfsauslage

23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bebauungsplan-Entwurf HO 54B

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf HO 54B

 

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan-Entwurf liegen mit der dazugehörenden Begründung und den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum vom

27.12.2010 bis einschließlich 28.1.2011

während der Dienststunden im Rathaus am Marktplatz, im Flur des 1. Obergeschosses beim Bereich 6 - Planen und Bauen, Abteilung 6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Kontakt

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Herr Dr. Ehrbeck

Stadtverwaltung Worms

Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Marktplatz 2

67547 Worms

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Telefon: (0 62 41) 8 53 - 61 02

Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 99

Öffnungszeiten

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Mo. - Do.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr


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