Beteiligung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung der Entwurfsauslage
23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf HO 54B
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan-Entwurf liegen mit der dazugehörenden Begründung und den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum vom
27.12.2010 bis einschließlich 28.1.2011
während der Dienststunden im Rathaus am Marktplatz, im Flur des 1. Obergeschosses beim Bereich 6 - Planen und Bauen, Abteilung 6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Herr Dr. Ehrbeck
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Marktplatz 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 61 02
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 99
Mo. - Do.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr