Beteiligung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung der Entwurfsauslage
Bebauungsplan-Entwurf S 77
Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf S 77
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 9 Abs. 2a i.V. mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen, da der Bebauungsplan lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt mit der dazugehörenden Begründung und den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum vom
26.4.2011 bis einschließlich 27.5.2011
während der Dienststunden im Rathaus am Marktplatz, im Flur des 1. Obergeschosses beim Bereich 6 - Planen und Bauen, Abteilung 6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Während der oben genannten Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Herr Dr. Ehrbeck
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Marktplatz 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 61 02
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 99
Mo. - Do.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr