Bebauungsplan S 77 " Südlich des Kirschgartenwegs" in Worms

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Informieren Sie sich nachfolgend zu den aktuellen Unterlagen:

 

Bekanntmachung der Entwurfsauslage

Bebauungsplan-Entwurf S 77

Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf S 77

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 9 Abs. 2a i.V. mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen, da der Bebauungsplan lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt mit der dazugehörenden Begründung und den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum vom

26.4.2011 bis einschließlich 27.5.2011


während der Dienststunden im Rathaus am Marktplatz, im Flur des 1. Obergeschosses beim Bereich 6 - Planen und Bauen, Abteilung 6.1 - Stadtplanung und Bauaufsicht zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Während der oben genannten Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Kontakt

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Herr Dr. Ehrbeck

Stadtverwaltung Worms

Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Marktplatz 2

67547 Worms

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Telefon: (0 62 41) 8 53 - 61 02

Telefax: (0 62 41) 8 53 - 60 99

Öffnungszeiten

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Mo. - Do.: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr


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