Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Worms ist als vorbereitender Bauleitplan seit 1978 rechtswirksam. Er trifft Aussagen zur Art der Bodennutzung und zu städtebaulichen Entwicklungen für das gesamte Stadtgebiet (10.873 ha).
Der Stadtrat beschloss 2001 das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des FNP einzuleiten. Zwischenzeitlich liegt ein abgestimmter Vorentwurf mit Landschaftsplan vor. Als nächstes steht der Verfahrensschritt „Öffentlichkeitsbeteiligung“, d.h. Auslegung des Planentwurfs im Rathaus an.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans für Worms ist online. Riskieren Sie einen Blick ...hier.
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Informieren Sie sich hier über die Beteiligung im Rahmen der Flächennutzungsplanverfahren.
Seit 1978 wurden 26. Änderungsverfahren eingeleitet. Davon sind 22 Änderungen rechtswirksam. Das letzte Änderungsverfahren, die 26. Änderung des FNP (PDF), betrifft die Sonderbauflächen Windenergienutzung in den Gemarkungen Worms-Abenheim, -Herrnsheim, und -Pfeddersheim.
Parallel dazu wurde der Bebauungsplan HE 25 "Sondergebiet Windenergienutzung" (PDF) aufgehoben.