Geplante Gewerbe- und Industriegebiete

Große Teilgebiete des Industriestandortes Worms-Nord westlich der Bundesstraße 9 sollen neu erschlossen werden. Die Stadt will im Anschluss an bestehende Gewerbe- und Industriegebiete an der B 9 weitere Bauflächen planungsrechtlich regeln und erschließen, um neue Unternehmen ansiedeln zu können.

 

N 96 "Südlich der L 425" und
N 101 "Industriegebiet Worms-Nord, nördlich der K 6"

Aktuellen Anlass gibt insbesondere der Bau einer geplanten Entlastungstraße parallel zur B 9. Diese Sammelstraße soll eine leistungsfähige Anbindung der Industriegebiete in den Gemarkungen Rheindürkheim und Herrnsheim zur L 425 und weiter zur A 61 gewährleisten und die Verkehrsituation auf der B 9 spürbar entlasten. Mit den Bebauungsplänen N 96 und N 101 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Entlastungsstraße im Teilabschnitt nördlich des Fahrweges (K 6) und der L 425 erarbeitet werden.

Im Plangebiet des Bebauungsplanes N 96 "Südlich der L 425" sollen künftig ca. 10 ha Bauland für Neuansiedlungen von Industrieunternehmen angeboten werden. Dabei sind insbesondere die Belange der Kläranlage, Immissionen, archäologische Befunde, ein Altlastenstandort und die Sicherheitsabstände zu den Hochspannungsfreileitungen zu beachten.

Im Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes N 101 "Industriegebiet Worms-Nord, nördlich der K 6" wird die planungsrechtliche Beurteilung für ca. 15 ha Industriebauland geregelt.

Auf der Grundlage dieser Bebauungspläne soll die geplante Entlastungsstraße durchgängig gebaut und dem Verkehr übergeben werden.

Die Grundstücke in den Plangebieten befinden sich überwiegend in städtischem Eigentum.


Nähere Auskünfte:

  • Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
    Herr Bürcky
    Telefon: (0 62 41) 8 53 - 61 22
    E-Mail Kontaktformular 
     
  • Bereich 7 - Büro für Stadtentwicklung
    Frau Neumann oder Herr Müller 
    E-Mail: wfg@worms.de

 


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