Formalitäten:
Die wichtigsten Anlaufstationen
Für wen?
Jede Unternehmung, die auf Dauer und auf Gewinnerzielung angelegt ist. Gilt nicht für Freiberufler/-innen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Wo?
Zuständiges Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) bzw. online unter: www.gewerbe-online.rlp.de
Für wen?
Unternehmen, bei denen es sich um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt.
Wo?
Notar, zuständiges Amtsgericht
Für wen?
Jede/-r Existenzgründer/-in (auch Freiberufler/-innen) muss den "Fragebogen zur steuerlichen
Erfassung" ausfüllen (Freiberufler/-innen müssen ihre Tätigkeit spätestens 1 Monat nach Aufnahme dem Finanzamt angezeigt haben).
Wo?
Finanzamt, in dessen Bezirk die Existenzgründerin/der Existenzgründer seinen Wohnsitz hat. Ihr zuständiges Finanzamt finden Sie unter: www.fm.rlp.de
Für wen?
Unternehmen, die sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende, 400-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen, benötigen eine Betriebsnummer.
Wo?
Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit. Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Für wen?
Prinzipiell sollte sich jede/-r Unternehmer/-in innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung bzw. Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mit der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft
in Verbindung setzen und klären, ob eine Versicherungspflicht besteht.
Wo?
Zuständige Berufsgenossenschaft. Informationen zur Versicherungspflicht erteilt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Weitere Informationen unter: ww.dguv.de
Für wen?
Jede/-n Selbstständige/-n
Wo?
Gesetzliche oder private Krankenkassen
Für wen?
Gründungen in der Gastronomie, in der Kinderbetreuung, Handel mit Lebensmitteln, Freiberufliche Tätigkeiten wie die Führung von Arztpraxen oder Praxen sonstiger Heilberufe.
Wo?
Zuständiges Gesundheitsamt
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55116 Mainz
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