Private Absicherung
Krankenversicherung
Wer als Selbstständige/-r zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Krankengeld-Versicherung
Um im Krankheitsfall Einkommenseinbußen auszugleichen, können Sie mit Ihrer Krankenversicherung einen Vertrag über Krankengeld bzw. Krankentagegeld abschließen.
Unfallversicherung
Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft beantragen, als freiwillige oder Pflicht-Unternehmerversicherung, bei privaten Unfallversicherungsgesellschaften
sowie bei betrieblichen Gruppenunfallversicherungen.
Alters- und Hinterbliebenenabsicherung
Die gesetzlichen Rentenansprüche aus einem evtl. vorherigen Angestelltenverhältnis bleiben bestehen. Allerdings sollten Sie weitere Rücklagen bilden. Für einige selbstständig
Tätige besteht lt. Sozialgesetzbuch (§ 2) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Hebammen).
Berufsunfähigkeitsversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung bzw. private Versicherung zur Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft.
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