Wissenwertes zur Existenzgründung

Rechtsformen

 

Die geeignete Rechtsform finden:

  • Wie viele Personen sollen an der Gründung beteiligt sein?
  • Wie hoch darf der bürokratische Aufwand bei der Unternehmensgründung sein?
  • Möchten Sie die Haftung beschränken?
  • Welchen Aufwand können Sie für Ihre Buchführung betreiben?
  • Wie hoch darf/kann/soll der Kapitaleinsatz sein?
  • Welche Rechtsform passt zu Ihrer Branche?
  • Wer stellt Ihnen das Startkapital zur Verfügung?
  • Sind Sie bereit, Ihre Unternehmensdaten zu veröffentlichen?
  • Soll oder muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?

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Einzelunternehmen


Einzelunternehmen

Für wen?

Kleingewerbetreibende, Handwerker/-innen, Dienstleister/-innen, Freie Berufe

Wie gründen?

Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde, kein Mindestkapital, bei Kaufleuten ist Eintrag ins Handelsregister Pflicht

Haftung?

Unternehmer/-in haftet unbeschränkt mit seinem gesamten, also auch mit privatem Vermögen


Personengesellschaften

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR- oder BGB-Gesellschaft)

Für wen?

Kleingewerbetreibende, Freie Berufe

Wie gründen?

Mind. 2 Gesellschafter/-innen, formfreier Gesellschaftsvertrag, kein Mindestkapital nötig

Haftung?

Unternehmer/-innen haften unbeschränkt, also auch mit privatem Vermögen


Partnergesellschaft

Für wen?

Freie Berufe (je nach Berufsrecht)

Wie gründen?

Mind. 2 Gesellschafter/-innen, schriftlicher Partnerschaftsvertrag, Eintragung ins Partnerschaftsregister, kein Mindestkapital nötig

Haftung?

Gesellschafter/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen unbeschränkt, auch mit privatem Vermögen


Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Für wen?

Mehrere Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe (meist Handelsgewerbe) betreiben

Wie gründen?

Mindestens 2 Gesellschafter/-innen, einfacher Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister, kein Mindestkapital nötig

Haftung?

Unternehmer/-innen haften unbeschränkt, also auch mit privatem Vermögen


Kommanditgesellschaft (KG)

Für wen?

Aufteilung von Haftung und Entscheidung zwischen den Gesellschaftern/-innen: Geschäftsführung übernehmen persönlich haftende Gesellschafter/-innen.

Wie gründen?

Ein oder mehrere Komplementär(e), ein oder mehrere Kommanditist(en), formfreier Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister, kein Mindestkapital nötig

Haftung?

Komplementär(e) (persönlich haftender Gesellschafter/-innen) haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern unbeschränkt. Kommanditist haftet persönlich bis zur Höhe seiner Einlagen


GmbH & Co. KG

Für wen?

Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen oder Gesellschafter/-innen, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen. Persönlich haftender Gesellschafter ist die GmbH.

Wie gründen?

Ein oder mehrere Komplementär(e), ein oder mehrere Kommanditist(en), formfreier Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister, Mindestkapital für die GmbH (25.000 Euro)

Haftung?

GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen


Kapitalgesellschaften


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Für wen?

Unternehmer/-innen, die die Haftung beschränken oder ein Unternehmen im Team gründen wollen

Wie gründen?

Mind. ein/-e Gesellschafter/-in, notariell bekundeter Gesellschaftervertrag oder Musterprotokoll, Eintragung ins Handelsregister, Mindestkapital: 25.000 Euro. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss

Haftung?

In Höhe der Einlagen bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens


GmbH-Variante:Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
"Mini-GmbH"

Für wen?

Gründer/-innen kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen

Wie gründen?

Mind. ein/-e Gesellschafter/-in, notariell bekundeter Gesellschaftervertrag oder Musterprotokoll, Eintragung ins Handelsregister, Mindestkapital: 1 Euro. Pflicht zur Rücklagenbildung. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss

Haftung?

In Höhe der Einlagen bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens


Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Für wen?

Unternehmer/-innen, die Anleger/-innen an ihrem Vorhaben als Gesellschafter/-innen beteiligen wollen und/ oder zum ausschließlichen Zweck der Unternehmensübertragung

Wie gründen?

AG ohne Börsennotierung, Anleger/-innen sind i. d. R. Unternehmer/-innen, Mitarbeitende, Kunden/-innen oder Nachfolger/-innen, Unternehmer/-in kann alleinige/-r Aktionär/-in und Vorstand sein, Vorstand hat Entscheidungsbefugnis, Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis (bis 500 Mitarbeitende ist keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorgesehen), notarielle Satzung, Eintragung ins Handelsregister, Grundkapital: 50.000 Euro. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss

Haftung?

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen


Aktiengesellschaft (AG)

Für wen?

Unternehmer/-innen, die Anleger an ihrem Vorhaben als Gesellschafter beteiligen wollen und/oder zum ausschließlichen Zweck der Unternehmensübertragung

Wie gründen?

Hauptversammlung ist das beschließende Organ; Vorstand hat Entscheidungsbefugnis; Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis; Eintragung ins Handelsregister; Grundkapital > 50.000 Euro, in Aktien zerlegt. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss

Haftung?

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen


Eingetragene Genossenschaft (eG)

Für wen?

Rechtsform für Gründungsteams und Kooperationsmodell für kleine und mittlere Unternehmen. Vorstand erfüllt im Auftrag seiner Mitglieder Geschäftsführungsaufgaben

Wie gründen?

Mind. 3 Mitglieder, schriftliche Satzung, weitere Mitglieder durch einfache schriftliche Beitrittserklärung, jedes Mitglied muss mind. einen Geschäftsanteil zeichnen, dessen Höhe in der Satzung festgelegt wurde. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es erfolgt ein Eintrag ins Genossenschaftsregister, Genossenschaft muss dem zuständigen Genossenschaftsverband angehören. Publizitätspflicht für den kaufmännischen Jahresabschluss

Haftung

eG haftet gegenüber Gläubigern/-innen in Höhe ihres Vermögens. Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich. Das Genossenschaftsgesetz sieht zwar eine unbeschränkte Nachschusspflicht für Mitglieder vor, diese kann jedoch durch die Satzung beschränkt oder ausgeschlossen werden


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