AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nibelungenfestspiele gGmbH vom 22.06.2007
1. Vertragsgegenstand
- 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern der Nibelungen-Festspiele in Worms und der Nibelungenfestspiele gGmbH hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung sowie hinsichtlich der Bestellungen von Eintrittskarten sowie der Vermittlung von Festspiel-Arrangements über das Internet oder per Telefon sowie in Verkaufsstellen der Nibelungenfestspiele gGmbH.
- 1.2 Alle Lieferungen und Leistungen, die Nibelungenfestspiele gGmbH für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Nibelungenfestspiele gGmbH und dem Kunden getroffen werden, sind unbeschadet deren rechtlicher Wirksamkeit zu Nachweiszwecken in Textform zu dokumentieren.
2. Vertragspartner
- 2.1 Vertragspartner der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Nibelungenfestspiele gGmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Ulrich Mieland und Sascha Kaiser, Von-Steuben-Str. 5, 67549 Worms und der Kunde.
- 2.2 Die Nibelungenfestspiele gGmbh behält sich vor, Dritte mit der Vermittlung der Eintrittkarten zu beauftragen. Hinsichtlich dieses Vermittlungsvertrags haben des allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermittlers Gültigkeit, hinsichtlich des Kaufvertrags mit den Nibelungenfestspielen gGmbh diese allgemeine Geschäftsbedingungen.
- 2.3 Hinsichtlich der Festspiel-Arrangements und des Angebots "Essen im Park" tritt die Nibelungenfestspiele gGmbh lediglich als Vermittler auf. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Festspiel-Arrangements und des Angebots "Essen im Park" daher nur hinsichtlich des Vermittlungsvertrags.
3. Vertragsabschluss
- 3.1 Die Angebote der Nibelungenfestspiele gGmbH im Internet, Programmheften, Prospekten und sonstigen Publikationen stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Nibelungenfestspiele gGmbH Eintrittskarten zu bestellen oder diese mit der Vermittlung eines Arrangements zu beauftragen. Durch die Bestellung der gewünschten Eintrittskarten oder des Arrangements gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. eines Vermittlungsvertrags ab.
- 3.2 Nach Abgabe dieses Angebots erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung im Sinne einer verbindlichen Annahme des Vertragsangebotes seitens der Nibelungenfestspiele gGmbH dar.
- 3.3 Die Nibelungenfestspiele gGmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Die Auslieferung der bestellten Eintrittskarten steht der Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung gleich. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Zugang der bestellten Waren oder Eintrittkarten beim Kunden zustande.
4. Preise
- 4.1 Die angegebenen Preise enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer.
- 4.2 Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands.
5. Zahlung
- 5.1 Die Zahlung der bestellten Waren und Eintrittskarten erfolgt ausschließlich per Vorkasse.
- 5.2 Nach Eingang der geforderten Zahlung wird die Zusendung der bestellten Eintrittskarten oder Arrangements durchgeführt.
6. Eigentumsvorbehalt
- Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Nibelungenfestspiele gGmbH. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Nibelungenfestspiele gGmbH nicht zulässig
7. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
- Bei Bestellung von Eintrittskarten oder Arrangements besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Eintrittskarten oder Arrangements ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Nibelungenfestspiele gGmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der bestellten Karten.
8. Falschlieferungen
- 8.1 Der Kunde hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot und der Auftragsbestätigung zu vergleichen und eine eventuelle Falschlieferung unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich gegenüber der Nibelungen-Festspiele gGmbH anzuzeigen.
- 8.2 Bei Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellter Eintrittskarten, erhält der Kunde, sofern dies für die Nibelungen-Festspiel gGmbH aufgrund des Verkaufsstandes möglich ist, kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittskarten. Sollte eine Ersatzlieferung aufgrund des Verkaufstandes nicht mehr möglich sein, erstattet die Nibelungenfestspiel gGmbH den vom Kunden gezahlten Kaufpreis zurück. Die Schriftform ist eingehalten, wenn der Besteller die Mitteilung an die Nibelungenfestspiele gGmbH per Post, Telefax oder E-Mail sendet.
9. Haftungsbeschränkungen
- 9.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Nibelungen-Festspiele gGmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Nibelungenfestspiele gGmbH oder Erfüllungsgehilfen die Nibelungenfestspiele gGmbH beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung, sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- 9.2 Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Nibelungenfestspiele gGmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
- 9.3 Da die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann, haftet die Nibelungenfestspiele gGmbH nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots und für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
10. Besondere Bedingungen hinsichtlich der Veranstaltungen
- 10.1 Einlass erfolgt circa 30 Minuten vor Aufführungsbeginn.
- 10.2 Nach beendetem Einlass besteht kein Anrecht auf Einlass oder Anspruch auf Rückzahlung oder Wandlung der Eintrittskarte.
- 10.3 Die Aufführungen finden bei allen Wetterlagen statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, im Einzelfall den Beginn einer Veranstaltung zu verschieben oder die Veranstaltung zu unterbrechen, wenn eine Gefährdung der Mitwirkenden oder der Zuschauer besteht oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderen Gründen unmöglich wird. Wetterbedingte Absagen von Veranstaltungen erfolgen grundsätzlich erst am Veranstaltungsabend und am Veranstaltungsort.
- 10.4 Muss eine Veranstaltung abgesagt oder vor der Pause wetterbedingt abgebrochen werden, erfolgt Kartenumtausch, Erstattung oder die Durchführung einer Ersatzvorstellung an einem anderen Spieltag nach billigem Ermessen des Veranstalters. Bei einem Abbruch nach Pausenbeginn besteht kein Anspruch auf Kartenumtausch, Erstattung oder Durchführung einer Ersatzveranstaltung. Bei Veranstaltungen ohne Pause besteht ein Anspruch nur, wenn die Veranstaltung innerhalb der ersten Hälfte der Spielzeit abgebrochen wird. Die Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Fahrt- und Übernachtungskosten, richtet sich nach § 9 dieser AGB.
- 10.5 Aufführungsabsagen, bedingt durch höhere Gewalt, schließen Rückzahlungen aus.
- 10.6 Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge der Bestellung vergeben. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Kategorie vergriffen sein, erhält der Besteller soweit möglich, Mitteilung. Der Erwerber bzw. der Halter einer Eintrittskarte verfügt nur über ein Recht der bezogenen Kategorie, nicht des einzelnen Sitzplatzes.
- 10.7 Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Rollstuhlfahrerplätze beschränkt. Sollte eine Begleitperson in einem amtlichen Nachweis definiert sein, erhält diese freien Zutritt in der selben Vorstellung wie der Rollstuhlfahrer.
- 10.8 Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen (leistungsschutzrechtlichen) Gründen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Mobiltelefone, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
- 10.9 Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
- 10.10 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
- 10.11 Die Nibelungenfestspiele gGmbH behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
- 10.12 Weder der Kartenerwerber noch der Karteninhaber noch sonstige Dritte sind berechtigt, die Eintrittskarte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Nibelungenfestspiele gGmbH an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an die Nibelungenfestspiele gGmbH gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt.
- 10.13 Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Nibelungenfestspiele gGmbH oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.
- 10.14 Das Personal der Nibelungenfestspiele gGmbH bzw. die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungshäusern bzw. aus von ihr genutzten Räumlichkeiten zu weisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
11. Datenschutz und Datenverarbeitung
- 11.1 Die Nibelungenfestspiele gGmbH bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von der Nibelungenfestspiele gGmbH in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
- 11.2 Die Nibelungenfestspiele gGmbH ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
12. Schlussbestimmungen
- 12.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung.
- 12.2 Worms ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Die Geltung des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG ) wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.
Nibelungenfestspiele gGmbH
Von-Steuben-Str. 5
67549 Worms
