Was haben der Weinhändler Peter Joseph Valckenberg, der "Revoluzzer" Ferdinand Eberstadt, der Rechtsgelehrte Wilhelm Küchler und der Industrielle Ludwig von Heyl zu Herrnsheim gemein? Sie alle lenkten als Stadtoberhaupt die Wormser Geschicke.
Die nachfolgende Liste der Bürgermeister von Worms enthält alle Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Stadt Worms seit der Eingliederung zunächst im Herbst 1792 in die Mainzer Republik und dann im Frühjahr 1793 in die Französische Republik.
Seit dem späten 12. Jahrhundert sind für die damals noch unter bischöflicher Herrschaft stehende Stadt Ratsgremien nachweisbar (1180 Friedensgericht, 1198 40-köpfiger Rat). Der Rat wurde bald nach 1200 zum Führungsorgan der Stadt. Erstmals im Jahre 1220 werden zwei Bürgermeister erwähnt, die aber keine herausragende Bedeutung erlangen konnten.
In den folgenden drei Jahrhunderten befreiten sich die Bürger – auch auf kriegerischem Wege – immer weiter von der bischöflichen Stadtherrschaft, bis mit der sogenannten "Rachtung" von 1522 eine Lösung gefunden wurde, die bis 1792 Gültigkeit hatte: Die Stadt wurde von zwei Ratsgremien geleitet (Dreizehner-Rat und Gemeiner Rat), die unter der Leitung des Stättmeisters standen, der auch die Amtsgeschäfte führte. Da seine Mitglieder auf Lebenszeit gewählt waren, hatte der Dreizehner-Rat von beiden Gremien die Hauptbedeutung.
Mit der ersten französischen Besetzung 1792 wurde der Dreizehner-Rat durch eine eingesetzte Munizipalität abgelöst, deren Vorsitzender die Stadt leitete. Durch das wechselnde Kriegsglück in den Revolutionskriegen konnte der Dreizehner-Rat seine Position zwar noch mehrfach zurückgewinnen, ab 1798 wurde er aber endgültig in der Leitung der Stadt durch die Munizipalität abgelöst, denn seit demselben Jahr gehörte Worms mit dem ganzen linken Rheinufer zu Frankreich. Die Zeit der Selbstverwaltung als Reichsstadt mit eigener Verfassung war vorbei.
Die Amtsbezeichnung der Bürgermeister in den folgenden Jahren variierte. Von 1792 bis 1801 gab es keinen eigentlichen Bürgermeister, seine Aufgabe wurde vom Vorsitzenden der Munizipalität übernommen. Ab 1801 amtete ein vom Präfekten des Département Donnersberg (Dép. du Mont-Tonnerre) eingesetzter Maire (französisch für Bürgermeister). Ab 1816 lautete die Amtsbezeichnung wieder Bürgermeister, der jetzt von der neuen großherzoglich-hessischen Regierung benannt wurde.
Mit der Einführung der großherzoglich-hessischen Gemeindeordnung 1821 wurde der Bürgermeister zum Wahlbeamten. Die erste Wahl wurde 1822 durchgeführt, allerdings nicht nach den heute geltenden Grundsätzen der Gleichheit aller Stimmen. Der Bürgermeister musste von der Regierung in Darmstadt bestätigt bzw. eingesetzt werden. Seit 1888 trägt der Wormser Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Bis einschließlich 1874 war das Bürgermeisteramt ein Ehrenamt. Mit der in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen hessischen Städteordnung waren die Amtsträger mit wenigen Ausnahmen (direkt nach dem Zweiten Weltkrieg) im Hauptamt tätig. Gewählt wurde das Stadtoberhaupt bis 1997 vom Stadtrat, erst seitdem findet eine Direktwahl statt.
1837 bis 1848
1852 bis 1856
1856 bis 1860
1860 bis 1861
1861 bis 1874
1874 bis 1882
1934 bis 1945
Quelle: Wikipedia, "Geschichtliches" überarbeitet und ergänzt durch Stadtarchiv Worms. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Anregungen bitte an info@worms.de; alle Angaben ohne Gewähr
Weiterführende Informationen bietet das Buch "Geschichte der Stadt Worms"