Gerade für die Anlieger in der Innenstadt war der Rheinland-Pfalz-Tag 2018 nicht nur eine große Party direkt vor der Haustür, sondern unumstritten sicher auch eine Geduldsprobe.
Lesen Sie, welche Einschränkungen und Sonderregelungen zum Gelingen des Festes erforderlivch waren:
Ab 29. Mai kam es im Innenstadtbereich zu Sperrungen und Einrichtung von Halteverbotszonen. Die Bulslinien wurden anders als gewohnt geführt.
Rückblick: So konnten Anlieger eine Ausnahme- und Durchfahrtsgenehmigung erhalten
Antrag auf Durchfahrtsgenehmigung (nur für Anlieger) (Seit 4. Juni 2018 ungültig)
Vom 1. bis 3. Juni 2018 wurden beim Rheinland-Pfalz-Tag 300.000 Besucher auf der Festmeile zwischen Bahnhof und Rheinufer erwartet.
Aufgrund des großzügigen Veranstaltungsgeländes vom Bahnhof bis zum Rheinufer konzentrierte sich das Verkehrs- und Parkkonzept in Anlehnung an das Sicherheitskonzept insbesondere auf eine verkehrsfreie Innenstadt.
Die damit verbundenen Einschränkungen des motorisierten Verkehrs für Anwohner und Anlieger sollten natürlich möglichst gering gehalten werden.
Während der Veranstaltungszeiten und jeweils eine Stunden davor und eine Stunde danach wurden jedoch einige Straßen gesperrt und waren nicht befahrbar.
Dies betraf folgende Zeiten:
Freitag, 1. Juni: 12 Uhr bis Samstag, 1 Uhr
Samstag, 2. Juni: 10 Uhr bis Sonntag, 1 Uhr
Sonntag, 3. Juni: 10 bis 23 Uhr
Für die restliche Zeit konnten Anwohner, Anlieferer und Bedarfsträger einen Antrag auf Erteilung einer Durchfahrtsgenehmigung für die definierten Bereiche stellen.
Anwohnern war es möglich, in der veranstaltungsfreien Zeit das Festgelände zu befahren, um zu einem privat genutzten Stellplatz zu gelangen oder zum Be- und Entladen.
Darüber hinaus berechtigte die Ausnahmegenehmigung Inhaber eines Anwohnerparkausweises zum kostenfreien Parken auf dem bewachten Shuttleparkplatz Salamandergelände inklusive der Nutzung des Shuttleservices. Dieses Angebot galt außerdem für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz in der Veranstaltungszone lag.
Als Gewerbetreibender, Zulieferer und Sozialer Dienst konnte das Festgelände außerhalb der Veranstaltungszeiten mit der Durchfahrtsgenehmigung befahren werden, um aus triftigem Grund zu Be- oder Entladen oder um einen privat genutzten Stellplatz zu erreichen.
2018 mussten die Sondernutzungsgenehmigungen für die Zeit des Rheinland-Pfalz-Tages plus der Auf- und Abbauzeit ausgesetzt werden.
Die Haupt-Veranstaltungsfläche beim Rheinland-Pfalz-Tag erstreckte sich vom Bahnhof bis zum Rheinufer. Das Gebiet wurde durch die folgenden Straßenzüge eingefasst: Bahnhofstraße, Siegfriedstraße, Berliner Ring, Festplatz, Kastanienalle, Rheinpromenade, Rheinstraße, Barbarossaplatz, Küchlerplatz, Kyffhäuserstraße, Herzogenstraße, Ludwigstraße, Hagenstraße, Koehlstraße, Valckenbergstraße, Willy-Brandt-Ring, Lutherring, Andreasstraße.