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Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Verfahren der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) vor: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die öffentliche Auslegung. 

Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Worms können Sie sich innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Worms, Abteilung Stadtplanung und Bauaufsicht, informieren.

Informieren Sie sich hier über die laufenden Verfahren - aktuelle Unterlagen finden Sie unter den nachfolgenden Links: 

 
 
 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

(§ 3 Abs. 1 BauGB) 

Zurzeit sind hier keine Pläne eingestellt.

 
 

Öffentliche Auslegung der Bauleitpläne:

(§ 3 Abs. 2 BauGB)

Zurzeit sind hier keine Pläne eingestellt.

 
 

Informieren Sie sich hier über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Worms

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Stadtplanung und Bauaufsicht