Hausfront aus Glas mit Vogelaufklebern
Hausfront aus Glas mit Vogelaufklebern

Glas und Artenschutz

Vogelschlag an Glas ist in seiner negativen Wirkung und Dimension zum Schutz von Vogelpopulationen nicht zu unterschätzen. Es wird geschätzt, dass bis zu 100 Millionen Vögel durch Kollision mit Glas verunglücken und zu Tode kommen. Der Tod eines Altvogels bedeutet oft auch den Tod der Jungvögel. Wir sind verantwortlich und wir können mit vogelfreundlicher Architektur den Schutz der Vögel ermöglichen und so einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten.

Probleme der Vögel mit Glas

Vögel erkennen transparentes oder spiegelndes Glas nicht. Wenn Bäume dahinter stehen oder sich im Glas spiegeln sehen sie das für sie unsichtbare Glas nicht. Der Baum ist das Ziel und die Vögel kollidieren teils ungebremst mit den Glasscheiben.

Im Juni 2020 ist Wanderfalkenmutter „Gudrun“ während eines Jagdfluges an eine Fensterscheibe der Stadtbibliothek Worms so heftig dagegen geprallt, dass sie hinunterstürzte und dann starb. Dieses Beispiel hat vielen Menschen in Worms vor Augen geführt, dass Glas für Vögel ein Problem darstellen kann.

Was kann man tun?

Es gibt viele Möglichkeiten ein vogelfreundliches Haus zu bauen oder an der bestehenden Glasfassade gute Lösungen im Sinne des Vogelschutzes zu finden.

  • Hausneubau: Wenn Glas notwendig ist, kann z.B. auch Milchglas oder Ornamentglas verwendet werden. Fassadenverkleidungen wie z.B. Lamellen, Brise Soleil (dauerhafte Sonnenschutzstruktur), Metallgeflecht oder dauerhaft installierten Jalousien können Vögel vor Glasschlag schützen. Fassadenverkleidungen können z.T. auch nachträglich an Bestandsbauten installiert werden.

  • Muster auf Glas: Transparente Flächen und Durchsichten sind zu vermeiden. Dies kann auch nachträglich durch den Einsatz von Markierungen erfolgen. Es gibt hierzu die Möglichkeit Punktraster oder Streifen (z.B. mittles Siebdruck hergestellt) über die ganze Fläche anzubringen. Wichtigste Kriterien für wirksame Muster sind z.B.
  1. die "Handflächenregel" (max. 10 cm Abstand, Horizontalen Linien enger).
  2. Markierungen von außen anbringen
  3. starke Kontraste
  4. schwarz, weiß, rot orange
  5. Spiegelung so gering wie möglich halten
  6. Punktmuster: Deckungsgrad punktartige Markierungen mind. 25 %. Die Punkte müssen je nach Kantenabstand von 3 cm, 5 cm und 10 cm zwischen 3 mm und 5 mm Punktbreite aufweisen.
  7. Linienmuster: Deckungsgrad linienartige Markierungen mind. 15 %. Die Linien müssen je nach Kantenabstand von 3 cm, 5 cm und 10 cm zwischen 3 mm und 5 mm betragen.

Gesetzliche Grundlagen

Das Töten oder Verletzen aller wild lebenden Tiere der besonders und geschützten Arten, zu denen auch die europäischen Vogelarten gehören, ist gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Bei immer wieder auftretendem Vogelschlag an einer Glasscheibe, kann ein signifikantes, erhöhtes Tötungsrisko festgestellt werden. Bei einer In-Kauf-Nahme des Zustandes kommt es zu einem Verstoß, dass zu einer Regulierung des Zustandes führen kann.

Weitere Informationen

Weitere Informationen können Sie auf folgenden Internetseiten erhalten:

  • Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht, Vogelwarte Schweiz, 2009)
  • Vogelschlag an Glasflächen (Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2019)
  • Vogelschlag an Glas (BUND Broschüre, 2017)

Kontakt

Wolfgang Reich
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 35 05
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