Die Erhaltung der biologischen Vielfalt beschränkt sich nicht nur auf den unbebauten Außenbereich, den Bereich mit Gewässern, Wiesen, Hecken und Wäldern, sondern auch auf den Innenbereich von Dörfern und Städten. So existieren auch in der Stadt Worms seltene und gefährdete Arten, die von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung für den Naturschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt sind. Im Sinne des Beschlusses des Stadtrates vom 06.12.2010 zum Erhalt der Biodiversität und zur Unterzeichnung der Biodiversitäts-Deklaration wurde das Handlungskonzept „Artenschutz an/in öffentlichen Gebäuden der Stadt Worms“ im Jahr 2016 fertig gestellt.
In Worms kommen viele zumeist „heimliche Mitbewohner“ vor, die oft nicht bemerkt werden, wie z.B. das Vorkommen einer Kolonie der "Braunen Langohren" in der Westend-Realschule. In der Öffentlichkeit dagegen bekannt ist der Wanderfalken-Brutplatz im Wormser Dom. Der Mauersegler ist eine Vogelart, die viele erkennen, wenn die Tiere mit ihren auffällig schrillen Rufen durch die Lüfte „segeln“. Als ursprünglicher Felsbrüter hat sich der Mauersegler seit dem Mittelalter zum Gebäudebrüter entwickelt. Hohe Steinbauten mit vielerlei Hohlräumen unter Dächern und Traufen nutzen die Tiere als Brutplatz.
Ein zunehmender Konflikt besteht jedoch im Falle von notwendigen klimawirksamen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Steigende Energiekosten und rechtliche Bestimmungen des Bundes zur energetischen Sanierung von Gebäuden werden in den kommenden Jahren verstärkt zu sicherlich notwendigen Sanierungen von öffentlichen und privaten Gebäuden bzw. Wohnhäusern führen. Dabei stehen z.B. die Sanierung oder Isolierung von Dachstühlen oder die Wärmedämmung der Fassaden an. Für Arten, die in bebauten Gebieten ihren Brut- und Lebensraum haben, bedeutet dies eine erhebliche Gefahr Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu verlieren oder getötet zu werden.
Besonders von Gebäudemaßnahmen betroffen sind die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSG) und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützten Anhang-Arten und gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützten Arten wie z.B. Fledermäuse, Eulen, Falken, Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalben, Haussperling, Bilche sowie Insekten (z.B. Wildbienen, Hornissen). Diese Arten können in Dach- und Mauervorsprüngen, im Dachgeschoss und der Dacheindeckung, in der Verkleidung, in Fensterläden, Rolladenkästen und in Naturkellern vorkommen. Fledermäuse können z.B. durch winzige Spalten einfliegen bzw. diese besiedeln, und ihre Spuren sind meist nur durch Fachleute zu erkennen.
Das Handlungskonzept "Artenschutz an/in öffentlichen Gebäuden der Stadt Worms" bietet Hinweise zur Erhaltung und Sicherung geschützter Arten, die Schaffung neuer Nistplatz- und Quartierangebote und die Vermeidung von Konflikten an den öffentlichen Gebäuden der Stadt Worms an. Auch für betroffene private Hausbesitzer kann das Konzept allgemeingültige Hilfestellungen anbieten.
Mit diesem Konzept soll erreicht
werden, dass
Die Hinweise zur Erhaltung und Sicherung geschützter Arten, die
Schaffung neuer Nistplatz- und Quartierangebote und die Vermeidung von
Konflikten werden in dem Konzept allgemeingültig auch für betroffene private
Hausbesitzer informativ mit Zeichnungen und Fotos dargestellt.