Hochwasserschutz an der Pfrimm

Das Hochwasser im Januar 2003 war der Auslöser für die Planung zum Hochwasserschutz an der Pfrimm zur Sicherung der Wohnbebauungen. Die 2. Tekturplanung für Leiselheim-West wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau und die Rückverlegung von Hochwasserschutzdämmen an der Pfrimm ausgelegt.

Tekturplan zum Hochwasserschutz an der Pfrimm
Tekturplan zum Hochwasserschutz an der Pfrimm
© Fotograf: Stadt Worms

Planfeststellungsverfahren gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz

Für die Errichtung, Sanierung oder Veränderung von Hochwasserschutzanlagen ist - wie bei anderen größeren Bauprojekten - ein so genanntes Planfeststellungsverfahren gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung dieser Belange, z.B. Naturschutz, Landwirtschaft oder privates Eigentum mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten statt.

Für den Ausbau und die Rückverlegung von Hochwasserschutzdämmen an der Pfrimm hat die Stadt Worms einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt. Von den geplanten Maßnahmen profitieren das Baugebiet "Im Mersch" (Hochheim) und größere Teile der Ortslage Leiselheim, die Ostrandsiedlung in Pfeddersheim sowie einige Anwesen in Pfiffligheim.

Nach dem Hochwasser im Januar 2003 und den nachfolgenden Protesten seitens der Anlieger "Im Mersch" und der Ortsbeiräte Hochheim, Pfiffligheim und Leiselheim erfolgte zur Sicherung der Wohnbebauungen der betroffenen Ortslagen Pfeddersheim, Leiselheim, Hochheim und Pfiffligheim die Planung zum Hochwasserschutz an der Pfrimm.

Das erforderliche wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 17.08.2008 abgeschlossen.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die gültige Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes des Gewässers 2. Ordnung - Pfrimm können bei der Abteilung 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft (Untere Wasserbehörde) eingesehen werden.

Kontakt

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Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 67 02
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Wolfgang Reich
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 35 05
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