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Newsletter Migration und Integration Worms 4. Quartal

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

das Unerwartete gehört zum Leben - das haben wir in fast zwei Jahren Corona-Pandemie ganz besonders erfahren. Wir stellten uns alle gemeinsam neuen Herausforderungen, kreativen Ideen, veränderten Situationen und modernen Medien. Vieles ist mittlerweile bereits zur Routine geworden. Trotz noch mancher Einschränkungen können wir auf ein Jahr mit vielen Aktivitäten und Aktionen zurückblicken. Der vorliegende Newsletter möchte neben aktuellen Themen auch einen kleinen Jahresrückblick geben und einen Ausblick für Projekte und Ideen in 2022.

Wir bedanken uns für die konstruktive und schöne Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen allen eine besinnliche Adventszeit und ein fröhliches Weihnachtsfest voller Zuversicht und vielen Glücksmomenten!

 
Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr!

Ihre
Veronik Heimkreitner & Sabine Müller
Beauftragte für Migration und Integration



Sollten Sie für die kommende Ausgabe im März einen Beitrag haben, können Sie uns gerne jederzeit ansprechen. Wir möchten Sie auch noch einmal auf unser „Newsletter Archiv“ aufmerksam machen. Hier haben Sie die Möglichkeit, vergangene Newsletter abzurufen.

Themen in dieser Ausgabe: Fachkräfteeinwanderungsgesetz l Flyer über das Schulsystem RLP einfach erklärt in 22 Sprachen l SoliNet l Gastbeitrag: Anti-Diskriminierungsstelle Worms l Beratungskompass Rheinland-Pfalz l Interkultureller Kalender 2022 l Neues vom Fachbereich Deutsch der VHS Worms l Rückblick und Ausblick

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Am 01. März 2020 trat mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ein Maßnahmenbündel in Kraft, das (angehenden) Fachkräften eine erleichterte Zuwanderung ermöglichen soll. Das Gesetz ermöglicht Jugendlichen unter 25 Jahren die Einreise zur Ausbildungs-platzsuche für die Dauer von sechs Monaten. Fachkräfte dürfen u.a. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche einreisen, wenn sie in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, da der Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen ist. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche sind Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden pro Woche erlaubt.

Als ausländische Fachkräfte gelten Personen, die entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss haben oder die eine anerkannte ausländische Berufsqualifikation und somit eine gleichwertige qualifizierte Berufsausbildung besitzen. Die Gleichwertigkeit der Qualifikation der ausländischen Fachkraft wird im sogenannten Anerkennungsverfahren vor Einreise geprüft. Die benötigten Sprachkenntnisse sind im Einzelfall zu prüfen. Begleitend zum FEG wurde auch die Sprachförderung ausgeweitet. Als weitere formelle Voraussetzungen müssen alle Fachkräfte eine Krankenversicherung, eine Unterkunft und einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 35 Wochenarbeitsstunden nachweisen, die den vollen Lebensunterhalt sichert.
Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, werden das Visum und die Arbeitserlaubnis erteilt. Antworten auf einzelfallbezogene Fragen erhalten Sie von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Die wichtigste Voraussetzung nach dem FEG ist, dass die Fachkraft eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation vorweisen muss. Dies bedeutet umgekehrt, dass Nicht- oder Niedrigqualifizierte nach wie vor von den neuen Einwanderungsbestimmungen grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Kernbestandteil des neuen FEG war die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Durch eine Vorprüfung der Dokumente stellt die Ausländerbehörde fest, ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Dann wird zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Verpflichtungen der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, der Fachkraft und der beteiligten Behörden sowie eine Beschreibung der Abläufe und Fristen enthält.
Für das Verfahren ist eine Gebühr in Höhe von 411,-€ zu entrichten (Gebühren für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation und Visagebühren sind nicht enthalten). Sobald die Gebühr eingegangen ist, werden die notwendigen und einzelfallabhängigen Schritte durchgeführt.

Dies kann zum Beispiel Folgendes sein:
• Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation bei der entsprechenden anerkennenden Stelle (z.B. HWK, IHK, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
• Beantragung der erforderlichen Berufsausübungserlaubnis bei reglementierten Berufen
• Einholung der Zustimmung zur Beschäftigungsaufnahme bei der Bundesagentur für Arbeit

Sofern alle Voraussetzungen für die Einreise erfüllt sind, stellt die Ausländerbehörde die sogenannte Vorabzustimmung aus. Dieses Dokument wird an die zuständige Deutsche Auslandsvertretung sowie den Arbeitgeber übermittelt. Die Fachkraft muss nun mit den entsprechenden Originaldokumenten das Visum bei der Botschaft beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten generell verkürzte Fristen, so auch bei der Terminvereinbarung und der Ausstellung des Visums.
Zur Verfahrensvereinheitlichung wurde in Rheinland-Pfalz dafür eine zentrale Fachkräftebehörde in Kaiserslautern eingerichtet, die auf Fragen des Beschleunigten Verfahrens spezialisiert ist.

Die Vorteile im Überblick:
• Nur ein Ansprechpartner*innen: Schnittstelle zu allen am Verfahren beteiligten Akteur*innen (Mittlerfunktion)
• Festgelegte Verfahrensfristen: Planbarkeit, zeitlicher Vorteil gegenüber anderen Visaverfahren durch Priorisierung bei den Auslandsvertretungen
• Beschleunigtes Verfahren auch für die Familie möglich. Gesetzliche Beschäftigungsmöglichkeit für den Partner bzw. die Partnerin

Sonderregelungen gelten beispielsweise für IT-Berufe und Fachkräfte ab 45 Jahren. IT- Spezialist*innen dürfen einreisen, wenn sie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen sowie belegen, dass sie über mindestens drei Jahre IT-Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre und ein Gehalt von mindestens 60% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (derzeit 4.260 Euro monatlich) verfügen. Für Fachkräfte, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben, gelten weitergehende Regeln. Sie müssen zusätzlich ein Gehalt in Höhe von mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung vorweisen (derzeit 3.905 Euro). Sollte diese Einkommensgrenze nicht erreicht werden, ist eine weitere Möglichkeit der Nachweis einer angemessenen Altersversorgung.

Die zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland- Pfalz (ZAB RLP)

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz (ZAB RLP) unterstützt Arbeitnehmer*innen, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten sowie Arbeitgeber*innen mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Die Unterstützung bezieht sich allerdings nur auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Um sowohl den Unternehmen als auch den ausländischen Fachkräften bereits vorab umfangreich Hilfestellung zu bieten, findet man auf der neu gestalteten Homepage der ZAB RLP z.B. einen Klickassistenten, der einzelfallbezogen nach der Beantwortung von wenigen einfachen Fragen die passenden Informationen und Anträge sowie benötigte Vollmachten und sogar eine Checkliste dafür zusammenstellt.
Darüber hinaus steht die ZAP RLP für weitere Informationen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung:

Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Rathaus Nord, Gebäude B
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Tel: 0631 365-1390
E-Mail: fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.de

Andreas Adelmann, Leiter der Zentralen Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern gab uns freundlicherweise einen Einblick in die Erfahrungen der ZAB RLP im ersten Jahr:

„Zunächst lief das Beschleunigte Verfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, auch mangels Bekanntheit, eher schleppend an. Durch viele Veranstaltungen mit anderen Beteiligten und Multiplikatoren, wie Kammern und Unternehmervereinigungen, ist es uns gelungen, die Vorteile des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens zu verbreiten.
Um den Unternehmern den Zugang zu der sehr komplexen rechtlichen Materie zu erleichtern, wurde eine Homepage aufgebaut, welche sogar von Recruiter*innen aus Tunesien und Marokko gelobt wurde.
Grundsätzlich sind wir von dem neuen Verfahren überzeugt, da es qualifizierte Einwanderung ermöglicht. Jedoch haben wir für Rheinland-Pfalz den Eindruck, dass man es aktiv-offensiv unterstützen muss, um daraus ein Erfolgsmodell zu machen. Nach meinem Kenntnisstand haben wir in Rheinland-Pfalz etwa 163 000 Unternehmen. Vor diesem Hintergrund machen tatsächlich bislang sehr wenige Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Allerdings steigt die Erfolgsquote. In diesem Jahr haben wir bis Ende Oktober schon ca. 475 Verfahren betrieben und werden voraussichtlich die 500er Marke übersteigen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Fachkräfteverfahren bei den Branchen Pflege, Handwerk und Gastronomie. Aktuell haben wir noch für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal erleichterte Einreisebedingungen. Diese sind zunächst bis Ende des Jahres befristet und eine Verlängerung ist beantragt. Eine Entscheidung des Bundesministeriums des Innern steht aber noch aus. Auch hier merken wir, dass die Nachfrage deutlich anzieht, da sich die Möglichkeiten des Verfahrens langsam herumsprechen. Ein Hemmnis ist allerdings, dass nach unserer Erkenntnis noch nicht hinlänglich bekannt ist, wie und wo man an Fachkräfte im Ausland kommen kann. Die Nutzung sozialer Medien für die Fachkräftegewinnung wird hauptsächlich von größeren Unternehmen betrieben. Agenturen verlangen teils mehrere tausend Euro für die Fachkräftesuche. Natürlich ist es auch ein Problem, dass man nicht weiß, ob letzten Endes die Fachkraft zu einem passt. Aber auch hier erhalten wir mittlerweile positive Rückmeldungen, nachdem die Fachkräfte eingereist sind und Ihre Beschäftigung aufgenommen haben. Ich bedanke mich für die Anfrage aus Worms und die Veröffentlichung des Artikels zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz in einem Newsletter. Dies wird dazu führen, die Bekanntheit des Beschleunigten Verfahrens zu steigern und mit Hilfe seiner Vorteile zur Lösung des Fachkräftemangels beizutragen. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung.“

Flyer über das Schulsystem RLP einfach erklärt in 22 Sprachen

 

Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz hat einen neuen Flyer veröffentlicht: "Schulsystem RLP einfach erklärt" in 22 Sprachen. Mit diesem Angebot möchte das Ministerium neu zugewanderten Familien eine Hilfe an die Hand geben, um sich im rheinland-pfälzischen Bildungssystem besser zurechtfinden zu können. Gerade für Familien, die noch nicht lange in Deutschland leben, stellt die Orientierung im Bildungssystem eine große Herausforderung dar. Gleichzeitig sollen die Flyer die Arbeit in den Beratungsstellen und im schulischen Alltag erleichtern. Der Flyer und das dazugehörige Poster können digital auf der Seite des Ministeriums abgerufen werden.

 

SoliNet

Die Beratungsstelle SoliNet – gegen Hass und Gewalt im Netz in Rheinland-Pfalz wurde im September 2021 eröffnet und bildet einen Teil von der Fachstelle m*power Koblenz. Als Rechtsträger von m*power fungiert der partei- und konfessionsunabhängige Verein „Projekt Arbeit und Leben e.V.“ (PAuL e.V.) in Ransbach-Baumbach, der im Jahr 1996 gegründet wurde.

Gefördert wird SoliNet durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration und bildet einen Teil des Landesaktionsplans gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für Rheinland-Pfalz.

Gastbeitrag: Anti-Diskriminierungsstelle Worms

Menschen, die unter Diskriminierung leiden oder sich aufgrund ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, der religiösen Zugehörigkeit oder politischen Anschauung, ihrem Alter, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, erhalten jetzt kompetente Unterstützung und qualifizierte Beratung in der neu geschaffenen Anti-Diskriminierungsstelle Worms. Die Beratungsstelle befindet sich im Wormser c/o Büro am Luther Denkmal. Jeden Donnerstag ist eine Mitarbeiterin vor Ort, um sich die Anliegen der Menschen anzuhören. Darüber hinaus ist die Beratungsstelle telefonisch oder per Mail erreichbar (noracismworms@gmx.de oder 015750415201). Finanziert wird die Arbeit der Anti-Diskriminierungsstelle durch das Ministerium für Integration, Frauen, Familie, Kinder und Jugend Rheinland-Pfalz. Träger ist die Alevitische Gemeinde Worms und Umgebung e.V..

Beratungskompass Rheinland-Pfalz

Im Rahmen des „Landesaktionsplans gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ Rheinland-Pfalz ist ein neues Beratungs- und Unterstützungsangebot auf den Weg gebracht worden, der „Beratungskompass Rheinland-Pfalz“.

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielzahl an staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierungen und Gewalt. Der neue Beratungskompass soll helfen, den Überblick zu behalten und das passende Beratungsangebot zu finden. Auf einer integrierten Rheinland-Pfalz Karte können Anlaufstellen in der Nähe schnell gefunden werden.

Das neue Angebot soll Betroffene, Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen von menschenfeindlichen Vorfällen niederschwellig und schnell Zugang zu Hilfe und Unterstützungsangeboten erleichtern.

Interkultureller Kalender des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Interkultureller Kalender des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
 

Interkultureller Kalender 2022

Nicht auf jedem Kalender sind die wichtigsten Fest- und Feiertage der Kulturen und Religionen eingezeichnet, obwohl es für viele wichtig und wissenswert ist, auf welche Tage die Hauptfeste von Nachbar*innen, Kolleg*innen, Mitschüler*innen, Freund*innen, Geschäftspartner*innen oder Kund*innen fallen.

Aus diesem Grund gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit einigen Jahren den “Interkulturellen Kalender” heraus. Der "interkulturelle Kalender" des Bundesamtes zeigt die Vielfalt von Feier- und Gedenktagen verschiedener Religionen und Kulturen, die in Deutschland gemeinsam leben. Daher enthält der "Interkulturelle Kalender" neben den bedeutendsten Feiertagen aus Christentum, Judentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus, der Sikhs und Jesiden auch gesetzliche und sonstige Gedenktage verschiedener kultureller Traditionen.

Im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Kommune und der städtischen Einrichtungen unterstützten die Beauftragten die Arbeit der städtischen Kindergärten und senden diesen jährlich den "interkulturellen Kalender" zu.

Er steht als Download zur Verfügung oder kann kostenlos bestellt werden.

 

Ildiko Lazar, M.A.
Fachbereichsleitung Deutsch als Zweitsprache

Neues vom Fachbereich Deutsch der VHS Worms

Frau Ildiko Lazar hat zum 15.10.2021 die Fachbereichsleitung Deutsch in der Wormser Volkshochschule übernommen und tritt die Nachfolge von Frau Meyer-Höra an.

Frau Lazar hat Deutsch als Fremdsprachenphilologie, Romanistik und Psychologie an der Universität Heidelberg studiert. Seit 2007 ist Sie an der Volkhochschule Worms als Dozentin für das Fach Deutsch als Fremd-/Zweitsprache tätig, wo ihr die Arbeit mit den Teilnehmenden der Deutschkurse immer besonders viel Freude gemacht hat.

Frau Lazar, was sind zukünftig Ihre Aufgaben als Fachbereichsleiterin ?
Einerseits beinhaltet dies Lern- und Sprachberatung, andererseits müssen die notwendigen verwaltungstechnischen Schritte unternommen werden, damit die Interessentinnen und Interessenten in unsere Kurse gelangen und von den verschiedenen staatlichen Förderungen Gebrauch machen können. Unsere Kursangebote werden durch die staatlichen Anforderungen sowie die Nachfrage vor Ort strukturiert. Dabei kann ich gut ausgetretene Pfade beschreiten.

Welchen besonderen Herausforderungen steht der Fachbereich Deutsch aktuell gegenüber?
Der Fachbereich Deutsch steht als Teil einer städtischen Einrichtung vor der Herausforderung, Kursformate ins Leben zu rufen, die spezielle Bedarfe abdecken. So bieten wir momentan neben den Tageskursen u.a. einen Elternintegrationskurs und fünf Abendkurse an, die vor allem Berufstätige besuchen.

Auf was freuen Sie sich bei Ihrer neuen Aufgabe am Meisten?
Besonders freue ich mich auf die Möglichkeit, in einem vertrauten Umfeld der vhs Worms eine neue Tätigkeit ausüben zu können. Dabei kann ich mich auf ein kompetentes erfahrenes Team verlassen. Mein besonderer Dank gilt - neben meinem Sohn und Partner, die mich in vollen Zügen unterstützen, - den Lehrenden des Fachbereichs Deutsch. Ihre wertvolle Arbeit und außerordentliche Einsatzbereitschaft garantieren den guten Ruf der vhs Worms.

Rückblick und Ausblick

Trotz Corona konnte auch im Jahr 2021 in der Integrationsarbeit viel erreicht und Neues angeschoben werden. Einen kurzen Auszug bieten wir Ihnen hier:

Seit diesem Jahr gehört die Geschäftsstelle des Beirates für Migration und Integration zu den Beauftragten. Viele gute Ideen, wie beispielsweise ein Film gegen Rassismus oder eine Podiumsdiskussion anlässlich der Bundestagswahl, konnten bereits gemeinsam mit dem Beirat geplant und umgesetzt werden. Im März fand in diesem Jahr die internationale Woche gegen Rassismus unter dem Motto „Solidarität. Grenzenlos“ statt. Dem Aufruf, sich an der Aktionsseite der Beauftragten für Migration und Integration zu beteiligen, sind über 40 Personen mit rund 16 verschiedenen Beiträgen und Aktionen nachgekommen. Gemeinsam mit vielen Vertretern und Vertreterinnen von Wormser Kirchen, Gemeinden und Moscheen entstand eine Poster-Aktion, um für die Corona-Impfung zu werben. Immer wieder wurden mehrsprachige Informationen, insbesondere zur Aufklärung über die Corona-Pandemie und die Erhöhung der Impfbereitschaft, bereitgestellt und der gegenseitige Dialog gesucht. Auf verschiedene Anregungen hin gründet sich unter der Federführung der Beauftragten das Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung. In ersten gemeinsamen Sitzungen wurden Ziele und Maßnahmen diskutiert und erste Schritte unternommen. Mit Unterstützung der Personalabteilung konnten wir auch in diesem Jahr wieder eine interkulturelle Schulung für die städtischen Auszubildenden anbieten. Für Ehrenamtliche in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit starten im kommenden Jahr in Kooperation mit der vhs Worms eine Reihe mit Informationsveranstaltungen und Fachvorträgen. Es ist den Beauftragten ein Anliegen, diese wichtige und wertvolle Arbeit zu unterstützen und unsere Wertschätzung gegenüber den Ehrenamtlichen auszudrücken. Das mehrsprachige Vorlesen sowie die Förderung des Spracherwerbs wurden durch verschiedene Projekte und Aktionen auch in diesem Jahr wieder durchgeführt. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist der neue Flyer "Deutsch bei uns XL", der gemeinsam mit der vhs Worms entwickelt und auf den Weg gebracht werden konnte. Der neue Newsletter Integration erscheint seit diesem Jahr einmal pro Quartal und dient der Information über aktuelle Integrationsthemen und Projekte in Worms sowie dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz.

Die Herausforderungen und Aufgaben sind groß, wie dieser Ausschnitt der Arbeit aus diesem Jahr gezeigt hat. Im kommenden Jahr möchten wir einen zusätzlichen Schwerpunkt auf den Themenbereich Integration in den Arbeitsmarkt sowie auf das Thema Gewalt an geflüchteten Frauen legen. 

Wir freuen uns auf diese und weitere spannende Projekte mit Ihnen/euch und möchten uns an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bei allen Leser*innen und Kooperationspartner*innen für die bereichernde, produktive und gute Zusammenarbeit bedanken.