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Dienstleistung
Gewerbeauskünfte

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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Folzstraße 5
67547 Worms
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Informationen

Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Das Gewerbezentralregister enthält:
  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende

Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein stellt der Erzeuger einen Antrag auf Prüfung hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit. Die Typizität und die weinrechtliche Beschaffenheit wird amtlich bestätigt.


Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzeigen

Die gesetzlichen Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen der Wirtschaftsprüferkammer Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzeigen. Der Anzeige ist eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages beizufügen. Sobald die Änderung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.


Approbation als Zahnarzt Erteilung

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft die Zahnheilkunde ausüben möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Approbation.

Die Ausübung der Zahnheilkunde ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig.


Anerkennung als Markscheiderin / Markscheider

Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Wer in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausüben will, die nach dem Bundesberggesetz (BBergG) oder anderen Rechtsvorschriften Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf der Erstanerkennung als Markscheiderin oder Markscheider (Anerkennung) durch eine zuständige Bergbehörde (in RLP das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz) eines Bundeslandes. Liegt diese nicht vor, muss die Erstanerkennung beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz beantragt werden. Ob die Voraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeiten vorliegen wird von der zuständigen Behörde geprüft.


Approbation als Apotheker beantragen

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Apotheker tätig sein möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Approbation.

Die Ausübung des Apothekerberufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig.


Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.


Berufsregister für Steuerberater

Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Dort sind alle Mitglieder einer Steuerberaterkammer erfasst.


Betriebsnummer für Meldungen zur Sozialversicherung auf Antrag vergeben

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Hierzu müssen Sie den Online-Antrag des Betriebsnummern-Services der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.

Wenn es Veränderungen bei den Betriebsdaten gibt oder Sie die Betriebstätigkeit dauerhaft beenden, müssen Sie dies dem Betriebsnummern-Service unverzüglich mitteilen. Eine falsche Anschrift kann etwa zu fehlerhaften Daten in der Beschäftigungsstatistik führen. Hinzu kommt, dass sich fehlerhafte betriebliche Angaben negativ auf die Umsatzsteuerverteilung auswirken können.


Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung

Zur Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn Sie als Steuerpflichtige/r ausländische Einkünfte aus einem Staat erzielen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) besteht. Häufig verlangt der ausländische Staat z.B. dann eine Bescheinigung über die Ansässigkeit im Sinne eines DBA, wenn Sie im Ausland die Freistellung oder Erstattung von dort erhobenen Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren beantragen. Die Ansässigkeit einer Person ist nach den jeweiligen Bestimmungen des konkreten DBA zwischen Deutschland und dem anderen Staat, in dem die Einkünfte bezogen werden, zu bestimmen. In Zweifelsfällen kann eine (kostenpflichtige) Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater geboten sein.


Erlaubnis für Finanzdienstleister beantragen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen. Die Erlaubnis kann darüber hinaus auf einzelne Finanzdienstleistungen beschränkt werden und zieht eine laufende Aufsicht der Behörde über den Finanzdienstleister nach sich.

Für folgende Finanzdienstleistungen benötigen Sie eine Erlaubnis:

  • die Anlagevermittlung,
  • die Anlageberatung,
  • den Betrieb eines multilateralen Handelssystems,
  • das Platzierungsgeschäft,
  • den Betrieb eines organisierten Handelssystems,
  • die Abschlussvermittlung,
  • die Finanzportfolioverwaltung
  • den Eigenhandel,
  • die Vermittlung von Einlagen in Drittstaaten,
  • das Kryptoverwahrgeschäft,
  • das Sortengeschäft,
  • das Factoring,
  • das Finanzierungsleasing,
  • die Anlageverwaltung und
  • eingeschränktes Verwahrgeschäft.

Sie brauchen außerdem die schriftliche Erlaubnis der BaFin, wenn Sie

  • neben Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen auch Eigengeschäft betreiben wollen, also Finanzinstrumente für eigene Rechnung anschaffen oder verkaufen wollen.

Hinweis: Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu sichern. Die Beitragsleistung richtet sich nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit.

Für andere Finanzdienstleistungen ist eventuell eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung nötig. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe erforderlich ist.


Informationsbeauftragte Person nach Arzneimittelgesetz anzeigen

Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben, das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine informationsbeauftragte Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.

Im Gesetz ist geregelt, das der zuständigen Aufsichtsbehörde ein Informationsbeauftragte Person mit entsprechender Sachkunde und Zuverlässigkeit anzuzeigen ist.

Der Informationsbeauftragte ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht irreführend beworben werden.

Bei mehreren Informationsbeauftragten müssen Sie deren Verantwortungsbereiche eindeutig voneinander abgrenzen. Zur Beurteilung der Abgrenzung müssen Sie die Regelungen vorlegen, die Sie als Erlaubnisinhaber schriftlich oder elektronisch festgelegt haben.


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Günther, Kerstin 322 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 02

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