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Wirtschaftsförderung

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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Wirtschaftsförderung regional

Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.


Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Dorferneuerung: kommunale Förderung

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:

  • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
  • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Förderungen:

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

  • Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation;
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie Beratungsleistungen für die Ortsgemeinden;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von ökologisch oder landespflegerisch sowie typisch ländlich und traditionell geprägter bedeutsamer Bereiche sowie Maßnahmen, die die Einbindung der Dörfer in die Landschaft verbessern;
  • naturnahe Gestaltung und Renaturierung innerörtlicher Bachläufe zur Unterstützung der ökologischen Vielfalt im Dorf;
  • Aufwendungen für den Erhalt und die Schaffung von Lebensräumen für bestandsgefährdete sowie dorftypische Tier- und Pflanzenarten;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen; umweltverträglicher Ausbau und Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen mit einer über die Verkehrs- und Erschließungsfunktion hinausgehenden Bedeutung.
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger;
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert;

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Keine Förderungen:

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen
  • die bereits begonnen wurden.

Dorferneuerung: private Förderung

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.

Förderungen:

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen

Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für Vorhaben, die

  • zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
  • zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen,

kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.

Keine Förderungen:

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
  • die bereits begonnen wurden

EU-Förderung

Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens  EU-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, finden Sie in der Rubrik "Wirtschaftsförderung" weiterführende Informationen.


European Employment Services (EURES)

Suchen Sie Informationen über Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten in Europa, steht Ihnen das Angebot von EURES zur Verfügung.

EURES (European Employment Services) ist das Kooperationsnetz zur Förderung der Mobilität von Arbeitskräften im Europäischen Wirtschaftsraum. Koordiniert wird das Netz von der Europäischen Kommission.
 
Zu den Hauptzielen gehören:
  • Information, Orientierung und Beratung für mobilitätswillige Arbeitskräfte über Arbeitsmöglichkeiten sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz
  • Unterstützung von Arbeitgebern bei der Suche nach Arbeitskräften aus anderen Ländern
  • Beratung und Hilfestellung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in grenzüberschreitenden Regionen
  • Stellenvermittlung
Partner von EURES sind die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Gebietskörperschaften der Europäischen Union und der Schweiz.
Das Land Rheinland-Pfalz ist Partner in zwei regionalen EURES-Netzwerken:
 
EURES-T Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz (SLLR),
EURES-T Oberrhein
 
Tipp: Tagesaktuelle Stellenangebote finden Sie unter EURES-Job-Search. 
 
Die Stellenangebote stammen von EURES-Partnern, insbesondere den öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Jede Ausschreibung enthält weitere Angaben zu den Bewerbungsmodalitäten und den Ansprechpersonen. Die Ansprechperson kann eine EURES-Beraterin oder ein EURES-Berater sein, der die Bewerbung bearbeitet, oder auch direkt ein Arbeitgeber.

Die "EURES-Jobs" sind mit einer blauen Flagge gekennzeichnet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, Arbeitskräfte aus anderen europäischen Ländern einzustellen.



Förderdarlehen der KfW "Unternehmerkredit Plus" - Nr. 044, 046 Gewährung

Förderziel

Das Förderdarlehen  wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit
    • weniger als 250 Mitarbeitern und
    • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens  43 Millionen Euro.
  • größere mittelständische Unternehmen mit
    • weniger als 500 Mitarbeitern und mehrheitlich in Privatbesitz und
    • einem Gruppenumsatz von höchstens  500 Millionen Euro.
  • freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten

Die Unternehmen bzw. Freiberufler müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

Nicht förderberechtigt sind:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • antragstellende Unternehmen, an denen die KfW direkt mit mindestens 10 % beteiligt ist
  • Unternehmen, deren Tätigkeiten nicht den Vorgaben der InnovFin-Garantie entsprechen 
  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen oder
  • Unternehmens-/Beteiligungserwerb

Was wird gefördert?

  • Investitionen - im Anlagevermögen aktivierungsfähig (z. B. Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen; gewerbliche Baukosten, etc.)
  • Betriebsmittel (z. B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, etc.)
  • Warenlager

Wie wird gefördert und welche Konditionen gelten für den KfW-Unternehmerkredit Plus:

Art der Förderung

  • zinsgünstiges Darlehen

Zinsen für den Kredit

  • Der Zinssatz ist für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Zinsen.
  • Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

Hierbei erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklassen.

Höhe der Förderung

  • Der Kredithöchstbetrag beträgt: bis zu  7,5 Millionen Euro je Vorhaben
  • bis zu  15 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe
  • Kreditmindestbetrag beträgt: 25.000 EUR

Auszahlung der Förderung

  • 100 % des Kreditbetrages

Laufzeit der Förderung

  • Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1).
  • Investitionsfinanzierungen
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2).

Tilgung des Kreditbetrages

  • nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten

Sicherheiten für den Kredit

  • Bankübliche Sicherheiten für Kredit (Vereinbarung mit der Hausbank).
  • Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 50-prozentige Haftungsfreistellung.

Förderdarlehen der KfW für Erneuerbare Energie - Tiefengeothermie (Premium) - Nr. 272/282 Gewährung

Das „KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" unterstützt Investitionen in Tiefengeothermie-Anlagen sowie die dazugehörigen Bohrungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen des Bundes aus dem Markanreizprogramm (MAP).

Mit der Leistung Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie wird Ihr Energievorhaben gefördert, wenn Sie tiefe Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschließen und nutzen wollen, das Thermalfluid mindestens 20° C warm ist und Ihr Vorhaben in Deutschland durchgeführt wird sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Es bestehen drei voneinander unabhängige kumulierbare Förderbausteine:

– Tilgungszuschuss für die obertägige Anlage („Anlagenförderung“),

– Tilgungszuschuss für Bohrkosten,

– Mehrkostenförderung.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wenn die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (in bestimmten Fällen),
  • Hersteller von förderfähigen Anlagen und
  • der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen

Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen und den Tilgungszuschuss besteht nicht.


Zuschuss für die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden beantragen

Vielfältige Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zielen darauf ab, die Sanierungsquote im Gebäudebereich zu erhöhen, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern, neuen und innovativen Techniken zum Durchbruch zu verhelfen, den Klima- und Umweltschutz zu stärken und zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung beizutragen.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz

  • informiert über alle Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz
  • weist auf ihrer Homepage und im Newsletter auf wichtige Änderungen bei bestehenden Förderprogrammen oder auf neue Förderprogramme hinnennt Ansprechpartnern bei den Fördermittelgebern
  • unterstützt bei der Suche nach Partnern für gemeinsame Projektanträge.

Förderinformationen
Förderdarlehen der Rentenbank zur ländlichen Entwicklung - Nr. 250
Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ Nr. 430 Gewährung
Gewerbegrundstücke

Sie suchen ein Gewerbegrundstück?
Sie haben Fragen zu Flächenzuschnitt, Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Unternehmensnachbarschaft?
Dann wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH als zentrales Wirtschaftsförderungsinstitut des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Gewerberegister der ISB ist ein freiwilliges, aber unvollständiges Angebot an Gewerbetreibende, da keine Verpflichtung zur Anzeige verfügbarer Gewerbegrundstücke besteht.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, sich an die kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu wenden.


Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Gewerbemietspiegel

Es gibt für Gewerbemietspiegel weder gesetzliche Vorgaben noch sind die Angaben in den Gewerbemietspiegeln rechtlich verbindlich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen unterliegen und frei verhandelt werden können. Um Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen und veröffentlichen einzelne Gemeinden, die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder große Immobilienmakler, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben, vereinzelt Gewerbemietspiegel.


Grundstücksmarktbericht Daten der Wertermittlung

Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB) sind Daten, die zur Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind, enthalten. Der Obere Gutachterausschuss für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und die örtlichen Gutachterausschüsse liefern mit der Bereitstellung dieser Daten die Basis für fundierte Immobilienbewertungen und tragen damit wesentlich zur Transparenz des Grundstücksmarkts bei. Die Daten werden alle zwei Jahre im LGMB bzw. in den Grundstücksmarktberichten der Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms auch separat für den jeweiligen Grundstücksmarkt veröffentlicht. Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, wertrelevante Daten des Grundstücksmarkts sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.


Gründungszuschuss beantragen

Bei Arbeitslosigkeit können Sie finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur) erhalten, wenn Sie den Weg in die Selbstständigkeit wählen. Seit 1. August 2006 erhalten Existenzgründer und Existenzgründerinnen einen "Gründungszuschuss". Diese Art der Förderung ersetzt die frühere Leistung "Überbrückungsgeld" und den Existenzgründungszuschuss für die "Ich-AG".

Der Zuschuss soll Ihnen für eine Übergangszeit den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung gewährleisten, wenn Sie sich eine eigenständige wirtschaftliche Existenz aufbauen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Er kann nicht gewährt werden, wenn eine Vermittlung in sozialversicherunbspflichtige Beschäftigung möglich ist oder eine andere Leistung der aktiven Arbeitsförderung besser zur dauerhaften Integration geeignet ist.

Was ist neu?

Existenzgründer und Existenzgründerinnen können einen Zuschuss für den Lebensunterhalt während der ersten sechs Monate nach der Existenzgründung erhalten. Der Betrag berechnet sich aus der Höhe des Arbeitslosengeldes plus EUR 300 für die soziale Absicherung.

Nach Ablauf der ersten Förderphase kann die Arbeitsagentur auf Antrag den monatlichen Zuschuss in Höhe von 300 EUR für weitere neun Monate gewähren. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis über eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten.

Tipp: Die Bundesagentur für Arbeit informiert im Internet über den Gründungszuschuss; Wissenswertes erfahren Sie auch im Existenzgründer-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss für Arbeitslose bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Höhe und Dauer
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet:

  • Phase 1: sechs Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts, monatliche Pauschale von EUR 300 zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: sechs Monate Zuschuss in Höhe von monatlich EUR 300

Bedingung: intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten (Nachweis und Antrag erforderlich!)

Rechtsanspruch
Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten.

Hinweise:

  • Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Überdies können Existenzgründer zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich.
  • Wichtig ist, dass Sie die geförderte selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
  • Eine erneute Förderung ist in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf der Förderung ausgeschlossen.

Sozialversicherung

Bei Bezug eines Gründungszuschusses können Sie grundsätzlich zwischen privater oder gesetzlicher Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wählen. Ausnahmen gibt es bei bestimmten selbstständigen Tätigkeiten. Informationen dazu bieten die Kranken- und Rentenkassen.

Antragsberechtigte

Arbeitnehmer (natürliche Personen), die

  • bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben,
  • einen Nachweis durch eine fachkundige Stelle vorlegen, dass ihr Vorhaben existenziell tragfähig ist  und
  • Nachweise vorlegen, wonach sie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit besitzen. 

Weitere Voraussetzungen:

  • Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
    (Gewerbeanmeldung, Meldung beim Finanzamt für Freiberufler)
  • selbstständige Tätigkeit in Deutschland
  • selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb
    (andere abhängige oder selbstständige Nebentätigkeiten dürfen in der Summe nicht in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden)
  • Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche

Hinweise:

Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit weisen Sie zum Beispiel nach durch

  • Bescheinigung der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
  • Berufserfahrung oder
  • die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung.

Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.


Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes
Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchsschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigung:

  • Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften aber an auch Mieter gewährt

Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW unter der o.a. Adresse.

Bei der Zuschussförderung „Barrierereduzierung“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 2.000.

Bei der Zuschussförderung „Einbruchschutz“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 500,00. Maximal wird dabei ein Zuschuss i. H. v. EUR 1.500 je Wohneinheit gewährt.



KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Aktionsplan Hochwasser der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Für die Bewältigung Ihrer Hochwasserschäden wird das Programm "KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" geöffnet. Der Zinssatz in der Hochwasservariante beträgt 1 Prozent pro Jahr, ansonsten gelten die Programmbedingungen unverändert.

Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen kommunaler und sozialer Unternehmen sowie gemeinnütziger Organisationen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu EUR 50 Millionen Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
  • Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
  • Ver- und Entsorgung
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

Auch Grundstücke können mitfinanziert werden, wenn diese notwendiger Bestandteil der Investition sind und vor höchstens zwei Jahren gekauft wurden.

Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei Großprojekten ist eine Gliederung in Einzelabschnitte möglich.

Konditionen
 
Art der Förderung:
zinsgünstiges Darlehen
 
Höhe:
bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben
 
Finanzierungsanteil:
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
 
Auszahlung:
100 Prozent des Kreditbetrages (Kreditaufstockung bis zur Obergrenze von EUR 50 Millionen vor Abschluss des Vorhabens möglich; Auszahlung in Summe oder in Teilbeträgen).
 
Laufzeitvarianten:
bis zu 10 Jahre (bis zu 2 Jahre tilgungsfrei)
bis zu 20 Jahre (bis zu 3 Jahre tilgungsfrei)
bis zu 30 Jahren (bis zu 5 Jahre tilgungsfrei)
 
Tilgung:
vor tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten
 
Zinssatz:
Zinsfestschreibung wahlweise für 10 oder 20 Jahre.
 
Die Zins-Höhe wird bei Vertragsabschluss festgelegt und hängt von Bonität und Risiko ab.
 
Sicherheiten:
bankübliche, einschließlich kommunaler Bürgschaften (Vereinbarung mit der Hausbank).
 
Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderportal der KfW Bankengruppe.
 
Hinweise: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich (außer KfW-Programme "Erneuerbare Energien"und "Unternehmerkredit").
 
Voraussetzungen
 
Antragsberechtigte
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen
  • im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften: natürliche Personen sowie Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von höchstens EUR 500 Millionen
  • Unternehmen im Rahmen von Forfaitierungsmodellen, unabhängig von ihrem Gruppenumsatz
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
 
Die Förderung ist kommt nicht in Frage für
  • Umschuldungen beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Betriebsmittel
  • geringwertige Wirtschaftsgüter
  • reine Kapitalanlagen
  • reine Eigenkapitalausstattungen
  • Kreditumschuldungen
  • Wohnungen (Ausnahme: Betreutes Wohnen)


Kleingarten pachten

Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier   Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.

Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.


Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.
Städtischen Parkplatz anmieten

Es besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag einen städtischen Parkplatz anzumieten. Die Vergabe erfolgt nach Abschluss eines Mietvertrags.


 

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