Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Fischereirecht

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.01 – Allgemeines Ordnungsrecht
Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.

Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.

Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.

Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.


Fischereierlaubnisschein

Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.

Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.

Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)
  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
  • Aktuelles Passbild des Antragstellenden


Fischerprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Absolvierung eines Vorbereitungskurses.

Das Anmeldeformular sowie das Merkblatt zur Prüfung finden Sie unter Downloads.

Die Anmeldung kann per E-Mail an waffen@worms.de oder per Post an Stadtverwaltung Worms, Abteilung 3.01, Postfach 2052, 67510 Worms gesendet werden.


Nächster Prüfungstermin: 01.12.2023.

Anmeldeschluss: 30.10.2023


Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!

 

Gebühren

                                            Gebühr                              Fischereiabgabe                Gesamt
                                            (§ 40 Abs. 1 LFischG)       (§ 40 Abs. 2 LFischG)

Jahresfischereischein                    5,- €                                7,- €                            12,- €
Fünfjahresfischereischein            16,- €                              25,- €                            41,- €
Jugendfischereischein                2,60,- €                              3,- €                              5,60,- €
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Braun, Adelina Sachbearbeiterin 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 13
Rhein, Simone Sachbearbeiterin 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 02

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