Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Verbrennungsschein für pflanzliche Abfälle

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, sind grundsätzlich zu verwerten. Nach dem „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ und der „Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ sind Verbrennungen untersagt. Nur wenn eine Verwertung nicht möglich ist, dürfen pflanzliche Abfälle aus festgelegten Herkunftsbereichen (Land- oder Forstwirtschaft) in begründeten Ausnahmefällen verbrannt werden. Dies kann bei Pflanzenkrankheiten oder aus forstwirtschaftlichen Gründen der Fall sein. Die Genehmigung für eine Verbrennung muss zuvor bei der Stadtverwaltung Worms Abteilung 3.05 – Umweltschutz und Landwirtschaft,  Tel. 06241 / 853-3509, E-Mail: umwelt@worms.de beantragt werden. Für den Erhalt eines kostenpflichtigen Verbrennungsscheins müssen Auflagen wie Mindestabstände, einzuhaltende Zeiten und der Brandschutz beachtet werden. 

Innerhalb der bebauten Ortslage gilt ein grundsätzliches Verbrennungsverbot! Wer entgegen den oben genannten Regelungen unerlaubt Abfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert nicht nur eine empfindliche Geldbuße, sondern zudem einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr.

 

Gebühren

20,-- Euro

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Roos, Marcus Sachbearbeiter 107 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 35 09

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