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Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
BauaufsichtDie Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Freund, Dieter | Sachbearbeiter | 360 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 64 10 |
Abteilungen |
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6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste |