Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Nachtragshaushalt Bereich 6

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Bauaufsicht

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

  • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung eines Bauvorbescheids
  • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses

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