Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Gaststätten - Erlaubnis

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Dem Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt die Durchführung des Gaststättengesetzes. Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen auch die örtlichen Gegebenheiten der Gaststätte stimmen.

Bei Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft ohne Alkohlausschank ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

 

Unterlagen

siehe Downloads

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Diehl-Schröhoff, Karin Sachbearbeiterin 315 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 05
Paulitsch, Carmen Sachbearbeiterin 315 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 06

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