Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Hilfe zum Lebensunterhalt

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. Erstinformation und Terminvereinbarung im Sozial- und Familienbüro, Zimmer 27, Rathaus
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Hilfe zum Lebensunterhalt:

Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten Personen, die

  • vorgezogene Altersrente beziehen oder
  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen,
  • Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben.

Voraussetzung für die Hilfegewährung ist, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner auch aus deren Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Daneben müssen auch vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern realisiert werden.

Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Eppler, Larissa
Nei - Sz
Sachbearbeiterin 81 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 07
Hartmann, Mathias
Bun - Hol
Sachbearbeiter 80 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 09
Isbrecht, Vera
A - Bum
Sachbearbeiterin 79 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 02
Kehl, Birte
Hom - Neh
Sachbearbeiterin 81 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 06
Lott, Claudia
T - Z und BTHG-Fälle A - Z
Sachbearbeiterin 83 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 03

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