Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Wohngeld

Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss): 
++ NEU: Wohngeld-Antrag online - Erstantrag, Verlängerung, Erhöhung! ++

Wohngeld wird gewährt als Mietzuschuss für den Mieter bzw. die Mieterin einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob Wohngeld gewährt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Die Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
  • usw.

Wohngeld kann nur erhalten, wer die Miete tatsächlich zahlt und die Wohnung auch tatsächlich nutzt. Dies muss nachgewiesen werden.

Nicht Wohngeld berechtigt sind Haushalte, denen ausschließlich Personen angehören, die eine Ausbildung oder ein Studium im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III durchführen und deshalb dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder BaföG haben.


Antragsstellung:

Wohngeld für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum 

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind.

Online-Antrag Mietzuschuss Erstantrag (Erstantrag)

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung (Verlängerung) stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.

Online-Antrag Mietzuschuss Weiterleistung (Verlängerung)
Online-Antrag: Mietzuschuss Erhöhung


Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben Anspruch auf eine Zuschuss zu den Belastungen.

Online-Antrag Lastenzuschuss (Erstantrag)

Auch hier gilt: Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung (Verlängerung) stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch wrden dann erneut geprüft.

Online-Antrag Lastenzuschuss Weiterleistung (Verlängerung)
Online-Antrag: Lastenzuschuss Erhöhung

Alternativ können die Antragsformulare im Rathaus an der Pforte abgeholt werden. 

Schriftliche Anträge können

  • per Post,
  • per Einwurf in den Briefkasten des Rathauses mit dem Vermerk "Wohngeldstelle" oder
  • als Scan per E-Mail an wohngeld@worms.de übermittelt werden.


Negativbescheinigung

Auf Wunsch (schriftlich oder telefonisch) werden Wohngeld-Negativbescheinigungen ausgestellt.

 

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular gemäß amtlichen Muster
  • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag bei Eigentum
  • Mietquittungen bzw. Nachweis über gezahlte Belastungen der letzten drei Monate
  • Mietbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt, bzw. Nachweis über Belastungen, ausgefüllt vom Kreditinstitut
  • Nachweis über die erzielten Einkünfte
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Flick, Daniela
A und Wohngeld für Heimbewohner A - Z
Sachbearbeiterin 55 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 13
Thomas, Gerlinde
B - Ft
Sachbearbeiterin 53 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 12
Krick, Ursula
T - Z
Sachbearbeiterin 51 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 10
Büttler, Nadja
S - Sz außer Sch
Sachbearbeiterin 55 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 27
Eib, Nadine
Kb - Mi
Sachbearbeiterin 53 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 18
Schwarz, Sonja
H - Ka
Sachbearbeiterin 53 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 30
Sälzer, Anna-Marlen
Mj - R + Sch
Sachbearbeiterin 55 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 11
Holl, Dennise
Fu - G
52 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 31

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