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Dienstleistung
Landespflegegeld

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.04 - Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Kirschgartenweg 58
67549 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte. 

Rechtsgrundlage

Landespflegegeldgesetz (LPflGG) vom 31. Oktober 1974

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Busch, Christine
S - Z
Sozialarbeiterin 24 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 12
Pfeiffer, Elke
L - R
Sachbearbeiterin 28 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 27
Schlamp, Madeleine
A -G
Sachbearbeiterin 28 0 62 41 / 8 53 - 54 11
Zinke, Angelika
H - K
Sachbearbeiterin 24 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 15
 

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