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Gewerbesteuer

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Stadtverwaltung Worms - Bereich 2 - Finanzen - Klosterstraße 23 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Bereich 2 - Finanzen
Klosterstraße 23
67547 Worms
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Informationen

Jede Gemeinde hat einen Hebesatz für die Ermittlung der Gewerbesteuer durch Satzung festgelegt und kann diesen selbst ihren Bedürfnissen anpassen. Aus der Multiplikation des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer.

Der Hebesatz in Worms beträgt

Im Veranlagungszeitraum   Hebesatz in %
1974                                               330
1975 - 1983                                    350
1984 - 1987                                    370
1988 - 1997                                    390
1998 - 2011                                    400
2012 - 2014                                    410
Ab 2015                                         420

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Späth, Daniel Abteilungsleiter 127 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 00
Beck, Marcel stellv. Abteilungsleiter 125 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 01
 

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