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Dienstleistung
Jagdsteuer

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Bereich 2 - Finanzen - Klosterstraße 23 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Bereich 2 - Finanzen
Klosterstraße 23
67547 Worms
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Informationen

Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten. 

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.

§ 1 Kommunalabgabenverordnung

§ 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Späth, Daniel Abteilungsleiter 127 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 00
Bock, Michelle Sachbearbeiterin 128 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 03
Keller, Carmen Sachbearbeiterin 128 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 02

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