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Dienstleistung
Jugendhilfe- und Sozialplanung

Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.00 – Jugendhilfeplanung und Sozialplanung
Würdtweinstraße 12a
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung sind insbesondere die §§ 79 und 80 des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII).

Jugendhilfeplanung ist ein regelgeleitetes Verfahren mit qualitativen (Selbst-)Bildungen zur Unterstützung der kommunalen Entscheidungsfindung und zur Ausgestaltung kommunaler Aufgaben der Jugendhilfe. 

Hierbei verbindet die Jugendhilfeplanung analytische, entwicklungsbezogene, evaluative sowie diagnostische und handlungsorientierte Aspekte.

Zur Jugendhilfe (SGB VIII) gehören u.a. Jugendarbeit/ -sozialarbeit; Hilfen zur Erziehung und Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kindertagesstätten)). 

Jugendhilfeplanung:

- soll ein Fachdiskurs und politischer Prozess der Entscheidungsvorbereitung sein
- soll ein kontinuierlicher Prozess des Aus- und Bewertens (der Jugendhilfe) sein
- soll mehr sein als beschreibende Berichterstattung, sie soll analysieren, Schwächen/Stärken 
  herausarbeiten, Veränderungsnotwendigkeiten belegen
- soll Beteiligung (verschiedener lokaler Akteure, insbesondere der Kinder- und Jugendlichen)
  sichern
- soll vor Ort tragfähige Kooperationsformen gestalten
- soll handhabbare Ergebnisse produzieren 

Zu den Grundelementen des Jugendhilfeplanungsprozesses gehören: 

- Sozialberichterstattung und Sozialraumanalyse
- Beteiligung und Aktivierung von Betroffenen und Beteiligten mit dem Ziel der
  Bedarfsermittlung
- Erhebung, Diskussion und Evaluation der Angebotsstruktur
- Organisation eines Aushandlungsprozesses mit dem Ziel der Erarbeitung
  fachpolitischer/politischer Prioritätenentscheidungen
- Maßnahmenplanung 


Die Sozialplanung ist in ihrem Grundverständnis ebenso ausgerichtet wie die Jugendhilfeplanung. Eine explizite gesetzliche Grundlage wie für die Jugendhilfeplanung existiert allerdings nicht. Im fachlichen Diskurs wird die Sozialplanung in der Regel als allgemeiner verstanden und entsprechend ist die Jugendhilfeplanung ein Teilbereich der Sozialplanung. Im engeren Sinne sind Planungsbereiche der kommunalen Sozialplanung: 

- Pflegestrukturplanung
- Senioren und Altenhilfeplanung
- Sozialraumplanung (u.a Soziale Stadt) 

Zu den konkreten Aufgaben der Stelle Jugendhilfe- und Sozialplanung gehören u.a.: 

  • Jugendhilfeplanung u.a. Kindertagesstättenbedarfsplanung
  • Sozialplanung u.a. Sozialraumanalyse
  • Projekt- / Konzeptentwicklung im Bereich Jugendhilfe / Soziales
  • Empirische Erhebungen 
  • Moderation von Arbeitskreisen
  • Präsentationen
  • Stellungnahmen 
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Schasse, Tobias Sachbearbeiter Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 50 02

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