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Dienstleistung
Beglaubigungen

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro
Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.

Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechts¬vorschrift vorzulegen ist, benötigt wird.

Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.

An wen muss ich mich wenden?

Im Bürgerservicebüro können Schriftstücke oder Unterschriften beglaubigt werden.


Allgemeine Hinweise:

Unterschrift auf Reisevollmachten für Alleinreisende Kinder

  • Unterschriften auf Reisevollmachten für Kinder, die nicht mit den Eltern reisen, können vom Bürgerservice nicht beglaubigt werden.
  • Die Unterschriften müssen von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt werden.

Amtliche Beglaubigung von Urkunden und Schriftstücken:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservicebüros dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn das Original von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer anderen deutschen Behörde vorgelegt wird.

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften:

Unterschriften dürfen nur amtlich beglaubigt werden, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der es aufgrund einer deutschen Rechtsvorschrift vorzulegen ist.

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften:

Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift für Behörden erfolgt, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück in privatrechtlichen Angelegenheiten benötigt wird und hierfür ein Gesetz ausdrücklich die öffentliche Beglaubigung vorschreibt.

Es wird empfohlen, die gesetzliche Grundlage zu benennen, aus der sich die Notwendigkeit der öffentlichen Beglaubigung ergibt, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservicebüros in unklaren Fällen sonst an einen Notar verweisen müssen.

Besonderheiten

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder 
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

Termin online vereinbaren

 

Unterlagen

  • Originalurkunde oder das von dem oder der betroffenen Person zu unterschreibende Schriftstück
  • Pass oder Personalausweis
  • Bei Kopiebeglaubigungen wird vorab keine Kopie benötigt.  
 

Gebühren

  •  Amtliche Beglaubigung von Urkunden und Schriftstücken: 5,00 € (inkl. Kopie) pro Beglaubigungsvermerk 
  •  Amtliche Beglaubigung von Unterschriften: 5,00 € pro Beglaubigungsvermerk   
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften: 15,00 € pro Beglaubigungsvermerk
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Isbaner, Dennis Abteilungsleiter 121 Kontaktformular
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular
Andrae, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Baier, Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Sachbearbeiterin Kontaktformular 0 62 41 / 2 69 68 56
Blüm, Manuela Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Boxheimer, Izabela Sachbearbeiterin Kontaktformular
Bruckert, Jennifer Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Durrer, Nicolas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Düzgün, Halide Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Guth, Erika (Bürgerservicebüro Außenstelle Neuhausen) Sachbearbeiterin Kontaktformular 0 62 41 / 8 49 99 49
Krampez, Olga Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Krauß, Ute Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
König, Jenny Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Lampe, Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Sachbearbeiterin Kontaktformular 0 62 42 / 9 90 65 75
Maydt, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Mucha, Matthias Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Ritz, Thomas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Röser, Sabrina Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Schuhmacher, Corinna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Speicher, Nicole Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Sözbir, Astrid Sachbearbeiterin 120 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 10
Wagner, Melanie Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Weber, Heike Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Wetzel, Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Sachbearbeiterin 1. OG Kontaktformular 0 62 47 / 9 04 79 00
 

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