Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Ortsvorsteher Worms-Herrnsheim

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr 15:00-18:00 Uhr: Bürgersprechstunde von Ortsvorsteher Andreas Wasilakis (und nach Vereinbarung)
Anschrift
Büro des Ortsvorstehers Worms-Herrnsheim - Herrnsheimer Hauptstraße 9 - 67550 Worms
Büro des Ortsvorstehers Worms-Herrnsheim
Herrnsheimer Hauptstraße 9
67550 Worms
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Informationen

Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher vertritt die Belange eines Ortsbezirks gegenüber den Organen der Gemeinde. Er wird von den am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Ortsbezirk wohnenden Bürgern der Gemeinde in entsprechender Anwendung der für die Wahl ehrenamtlicher Bürgermeister geltenden Bestimmungen gewählt. Über seine Vertretertätigkeit hinaus ist der Ortsvorsteher zudem zur Ausstellung von Bescheinigungen befugt, die er auf Grund seiner Orts- und Personenkenntnis erstellen kann. 

In Rheinland-Pfalz können Gemeinden ihr Gebiet insgesamt, oder Teile davon, in Ortsbezirke einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Bei den Ortsbezirken handelt es sich oftmals um ehemals selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform zusammengelegt oder eingemeindet wurden.


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Wasilakis, Andreas Ortsvorsteher Kontaktformular 0 62 41 / 5 10 72
Büros der Ortsvorsteher/innen
Herrnsheim

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