Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Hilfe zur Pflege - Überprüfung Unterhaltspflichtige

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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Unter Elternunterhalt ist der Unterhalt zu verstehen, den das Kind gegenüber seinen Eltern schuldet.

Dabei kann der Unterhaltspflichtige, unter Berücksichtigung der Selbstbehalte, aus Einkommen zum Unterhalt herangezogen werden.


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Ihringer, Andreas
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Sachbearbeiter 285 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 51 09

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