Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".

Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).

Dienstleistung
Prostituiertenschutzgesetz

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.

Das Gesetz regelt die Ausübung von Prostitution durch Personen über 18 Jahren sowie die Ausübung erlaubnispflichtiger Prostitution.

Prostituierte müssen ihre Tätigkeit ab dem 01. Juli 2017 persönlich anmelden. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn er bzw. sie sich angemeldet hat. Diese Anmeldepflicht gilt für alle, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.

Bei der Anmeldung erhalten Prostituierte Informationen zu ihren Rechten und Pflichten sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten und zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Prostitutionsgewerbe sind zum Beispiel Bordelle und ähnliche Betriebe (z.B. Sauna- oder FKK-Clubs,Wohnungsbordelle oder "Modelwohnungen"), Prostitutionsfahrzeuge (z.B. Love-Mobile), Prostitutionsveranstaltungen (z.B. gewerbliche Sexpartys) und Prostitutionsvermittlungen (z.B. Escort-Agenturen).

Auch wenn Prostituierte in einer Wohnung mit einer oder mehrerern Kolleginnen oder Kollegen zusammenarbeiten - ob regelmäßig oder nur gelegentlich - , gilt diese Wohnung in der Regel als Prostitutionsgewerbe. Es muss dann eine Erlaubnis eingeholt werden, und eine Person muss die Pflichten der bzw. des Gewerbetreibenden übernehmen. 

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Böber, Michaela Sachbearbeiterin 310 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 10
Frey, Saskia Sachbearbeiterin 311 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 13
Große Hülsewiesche, Henning Sachbearbeiter 309 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 14
 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten. Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.