Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Landesglücksspielgesetz Rheinland-Pfalz

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Folzstraße 5
67547 Worms
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Informationen

Durchführung und Überwachung des Landesglücksspielgesetzes.

Wer eine Spielhalle betreiben möchte, bedarf neben der Spielhallenerlaubnis noch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD Trier).

Die Antragstellung für die Spielhallenerlaubnis erfolgt bei der Abteilung 3.02 nach Beratung des/der Antragstellers/in. Hier werden die baulichen, persönlichen und glücksspielrechtlichen Voraussetzungen erläutert. Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens und Vorliegen der glücksspielrechtlichen Stellungnahme der ADD Trier wird die Spielhallenerlaubnis ausgestellt. 

Der Bereich 3 führt außerdem Kontrollen der Spielhallen zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch. 


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Günther, Kerstin
Landesglücksspielgesetz
Sachbearbeiterin 322 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 02

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