für die Wahlzeit 2019-2024
am Sonntag, 27.10.2019, 08:00-18:00 Uhr
Ergebnisse der Wahl zum Beirat für Migration und Integration 2019
Am Sonntag, 27. Oktober 2019 wurde in Worms ein neuer Beirat für Migration und Integration gewählt. Das sind seine Aufgaben und Möglichkeiten:
Für einen Sitz im Beirat für Migration und Integration kandidieren dürfen alle Einwohner/innen,
Interessierte
Kandidatinnen/Kandidaten müssen bis zum 9.
September 2019, 18.00 Uhr bei der Wahlabteilung das ausgefüllte
und unterschriebene Wahlvorschlagsformular abgeben.
Formular Wahlvorschlag Einzelbewerber/in
Vereine, Verbände, sonstigen Organisationen, Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen können auch Wahlvorschläge mit einer oder mehreren Personen einreichen. Die Formulare hierfür sind bei der Wahlabteilung der Stadtverwaltung Worms erhältlich:
Welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl zugelassen wurden, können Sie folgender Bekanntmachung entnehmen:
Wahlberechtigt sind
soweit sie am Tage der Stimmabgabe
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein hat oder sonst am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz.
Personen, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Es gibt zwei Wahllokale im Rathaus für die Wahlberechtigten, die südlich von Siegfriedstraße/Berliner Ring und östlich der Bahnlinie sowie in der Karl-Marx-Siedlung wohnen bzw. in der Innenstadt westlich der Bahnlinie oder in Pfiffligheim, Horchheim, Weinsheim, Wiesoppenheim sowie Heppenheim wohnen.
In der Pestalozzischule wird es ein drittes Wahllokal geben für die Wahlberechtigten nördlich der Siegfriedstraße/Berliner Ring östlich der Bahnlinie sowie aus Rheindürkheim und Ibersheim.
Ein viertes Wahllokal wird in der Karmeliter-Realschule-plus / Staudingerschule eingerichtet für die Wahlberechtigten aus Neuhausen, Herrnsheim, Abenheim, Hochheim, Leiselheim und Pfeddersheim.
In allen vier genannten Wahllokalen ist die Wahl am Sonntag, 27.10.2019 von 8 bis 18 Uhr möglich.
Alle
Wahlberechtigten erhalten bis 06.10.2019 eine Wahlbenachrichtigung, aus der man
sein Wahllokal entnehmen kann.
Briefwahlbüros:Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben.
Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bei der Stadtverwaltung Worms mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Für einen schriftlichen Antrag eignet sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (erhalten Wahlberechtigte bis 06. Oktober 2019 per Post) abgedruckte Antragsformular. Der Antrag ist ausreichend frankiert an folgende Adresse zu schicken oder dort abzugeben:
Stadtverwaltung Worms
Wahldienststelle
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden:
Ein Online-Antrag ist ab 18.09.2019, 8 Uhr bis 24.10.2019, 18 Uhr möglich.
Briefwahlbüros:
Die Öffnungszeiten der Briefwahlbüros im Rathaus in den Zimmern 316 bis 319 ab 23. September 2019 sind:
Hinweis: Briefwahlunterlagen werden gemäß der Satzung der Stadt Worms über die Einrichtung und Wahl eines Beirates für Migration und Integration ab 23. September 2019 bearbeitet.
Beachten
Sie bitte:
Wie bei anderen Wahlen kann der Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die beauftragte Person muss ihre Bevollmächtigung hierfür allerdings schriftlich nachweisen.
Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegen zu nehmen. Auch dies muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der Stadt Worms angezeigt sein. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Stadt Worms versichern.
Sie haben noch Fragen zur Wahl?
Bitte wenden Sie sich an das Wahlbüro: