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Gebühren

Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick:

  1. Abfallentsorgung
  2. Schmutzwasserentsorgung
  3. Niederschlagswasserentsorgung
  4. Straßenreinigung

Im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens (z.B. für Asbestzement) entfallen die Gebühren für das Bereitstellen von Formularen und das Erstellen von Nachweiserklärungen aufgrund der elektronischen Antragsstellung.

SEPA-Einzugsermächtigung der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms

SEPA: Hier erhalten Sie Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

 
 
 
 

1. Gebühren für die Abfallentsorgung

Die Gebühren für die Abfallentsorgung bemessen sich je Restabfall- und Bioabfallbehälter mit gleicher Kapazität im 14-täglichen oder je Restabfallbehälter im wöchentlichen Entleerungsrhythmus pro Monat wie folgt:

Gebühren je Restabfallbehälter pro Monat:

Volumen

Vollservice

Teilservice

1100 Liter

199,44 €

-

770 Liter

141,73 €

-

660 Liter

122,45 €

-

240 Liter

44,44 €

41,99 €

120 Liter

23,45 €

20,99 €

90 Liter

20,96 €

18,49 €

60 Liter

18,44 €

15,99 €

 

Teilservice: Bedeutet das Bereitstellen bzw. das Zurückstellen der Abfallgefäße am Straßenrand durch die Bürger in Abenheim, Heppenheim, Herrnsheim, Horchheim, Ibersheim, Leiselheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim, Weinsheim, Wiesoppenheim, Karl-Marx-Siedlung und Nordendsiedlung.

Vollservice: Umfasst das Bereitstellen bzw. das Zurückstellen der Restabfall- und Bioabfallgefäße durch unsere Mitarbeiter in allen übrigen Wormser Vororten und in der Innenstadt. Bitte beachten Sie, dass die Altpapiergefäße durch die Bürger selbst zur Abholung bereitgestellt und zurückgestellt werden müssen.

Biotonnen: Die Erhöhung des Bioabfallbehältervolumens im Vergleich zu dem vorgehaltenen Restabfallvolumen ist gegen eine gesondert festgesetzte Gebühr möglich. Darüber hinaus kann auch die Bereitstellung eines zusätzlichen Bioabfallbehälters neben dem Restabfall- und Bioabfallbehälter im 14-täglichen Entleerungsrhythmus oder neben dem Restabfallbehälter im wöchentlichen Entleerungsrhythmus gegen eine gesondert festgesetzte Gebühr erfolgen.

Abfallsäcke: Für gelegentlich anfallenden Abfall kann der orangefarbene Abfallsack eingesetzt werden (seit 01.01.2023: 3,50 € pro Sack).

Umtauschgebühr von Abfallgefäßen:
Gefäße bis 240 Liter: 16,50 € 
Gefäße größer als 240 Liter: 24,50 €
Die Gebühr beinhaltet den Tausch von je einer Restabfall-, Bioabfall- und Altpapiertonne in jeweils ein Gefäß mit veränderter Kapazität. 
Für jedes weitere Behältnis erhöht sich die Gebühr pauschal um 3,85 €.

 
 
 

2. Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung

Die jährliche Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2023 1,17 €/m³ Schmutzwasser.

 
 
 

3. Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung

Die jährliche Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt seit 01.01.2023 0,53 €/m² Abflussfläche. Als Abflussfläche gilt die an die Kanalisation angeschlossene, bebaute oder befestigte Grundstücksfläche.

 
 
 

4. Gebühren für die Straßenreinigung

Die Jahresgebühr pro zu reinigende Straßenfläche beträgt

  • bei Straßen der Reinigungsklasse I: 4,71 € 
    zwei Reinigungen pro Woche

  • bei Straßen der Reinigungsklasse II: 2,69 € 
    wöchentliche Reinigung

  • bei Straßen der Reinigungsklasse III: 1,66 € 
    Reinigung alle 14 Tage
 
 
 

Kontakt

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Entgeltveranlagung (ebwo AöR)

Entgeltveranlagung:


Leon Gotha
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 77


Barbara Buch
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 75


Carola Seehausen
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 71


Sarah Raiß
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 73

 

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