Gebühren

Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick:

  1. Abfallentsorgung
  2. Schmutzwasserentsorgung
  3. Niederschlagswasserentsorgung
  4. Straßenreinigung

Im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens (z.B. für Asbestzement) entfallen die Gebühren für das Bereitstellen von Formularen und das Erstellen von Nachweiserklärungen aufgrund der elektronischen Antragsstellung.

SEPA-Einzugsermächtigung der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms

SEPA: Hier erhalten Sie Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

1. Gebühren für die Abfallentsorgung

Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der festen Restabfallbehälter beträgt monatlich (§ 5 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgebührensatzung):

für Behälter-
volumen in l 

Entleerungsrhythmus

im Teilservice in €

im Vollservice in €

60

14-täglich

6,39

7,33

90

14-täglich

9,58

10,53

120

14-täglich

12,78

13,72

240

14-täglich

25,55

26,50

660

wöchentlich

-

146,05

770

wöchentlich

-

169,47

770

14-täglich

-

84,74

1100

wöchentlich

-

239,74

1100

14-täglich

-

119,87

Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der festen Bioabfallbehälter beträgt monatlich (§ 5 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung):

für Behälter-
volumen in l 

Entleerungsrhythmus

im Teilservice in €

im Vollservice in €

60

14-täglich

4,29

5,24

90

14-täglich

6,44

7,39

120

14-täglich

8,59

9,53

240

14-täglich

17,18

18,12

Teilservice: Bedeutet das Bereitstellen bzw. das Zurückstellen der Abfallgefäße am Straßenrand durch die Bürger in Abenheim, Heppenheim, Herrnsheim, Horchheim, Ibersheim, Leiselheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim, Weinsheim, Wiesoppenheim, Karl-Marx-Siedlung und Nordendsiedlung.

Vollservice: Umfasst das Bereitstellen bzw. das Zurückstellen der Restabfall- und Bioabfallgefäße durch unsere Mitarbeiter in allen übrigen Wormser Vororten und in der Innenstadt. Bitte beachten Sie, dass die Altpapiergefäße durch die Bürger selbst zur Abholung bereitgestellt und zurückgestellt werden müssen.

Abfallsäcke: Für gelegentlich anfallenden Abfall kann der orangefarbene Abfallsack eingesetzt werden (seit 01.01.2023: 3,50 € pro Sack).

Umtauschgebühr von Abfallgefäßen:
Gefäße bis 240 Liter: 22,00 € 
Gefäße größer als 240 Liter: 34,00 €
Die Gebühr beinhaltet den Tausch von je einer Restabfall-, Bioabfall- und Altpapiertonne in jeweils ein Gefäß mit veränderter Kapazität. 
Für jedes weitere Behältnis erhöht sich die Gebühr pauschal um 7,50 €.

2. Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung

Die jährliche Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2023 1,17 €/m³ Schmutzwasser.

3. Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung

Die jährliche Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt seit 01.01.2023 0,53 €/m² Abflussfläche. Als Abflussfläche gilt die an die Kanalisation angeschlossene, bebaute oder befestigte Grundstücksfläche.

4. Gebühren für die Straßenreinigung

Die Jahresgebühr pro m² zu reinigende Straßenfläche beträgt

  • bei Straßen der Reinigungsklasse I: 5,23 € 
    zwei Reinigungen pro Woche

  • bei Straßen der Reinigungsklasse II: 2,99 € 
    wöchentliche Reinigung

  • bei Straßen der Reinigungsklasse III: 1,84 € 
    Reinigung alle 14 Tage

Kontakt

Kontakt

Entgeltveranlagung (ebwo AöR)

Entgeltveranlagung:

Barbara Buch

Telefon: (0 62 41) 91 00 - 75


Diana Schüttler
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 79


Sarah Raiß
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 73

 

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