Gebührenanpassung der ebwo AöR

Hintergründe zur Anpassung der Entsorgungsgebühren zum 01.01.2023

Unsere Zielsetzung ist es grundsätzlich, die Entsorgungsgebühren im Interesse der abgabenpflichtigen Nutzer:innen unserer Einrichtungen möglichst stabil zu gestalten. Dies ist uns auch über viele Jahre gelungen.

Die Abwassergebühren, welche die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren umfassen, waren in Worms laut Erhebung des Vereins Haus & Grund aus dem Jahr 2020 sogar die niedrigsten der 100 größten Städte Deutschlands. Eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr fand zuletzt im Jahr 2010 statt, die Niederschlagswassergebühr wurde sogar letztmalig im Jahr 1984 erhöht. Auch die Abfallentsorgungsgebühr bewegte sich über viele Jahre auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Jetzt sieht sich die ebwo AöR allerdings zu einer Anpassung der grundstücksbezogenen Entsorgungsgebühren ab dem 01.01.2023 gezwungen.

Am 7. Dezember 2022 hat der Verwaltungsrat der ebwo AöR beschlossen, die Gebührensätze

für die Schmutzwassergebühr um 8 %,
für die Abfallentsorgungsgebühr um 9 %
und
für die Straßenreinigungsgebühr um 9,5 % zu erhöhen.

Bei den Gebühren für die Niederschlagswassergebühr wurde dagegen eine Senkung um 12 % beschlossen.

Natürlich sind die Gründe für die Erhöhungen aufgrund der jüngsten weltpolitischen Entwicklungen und der damit verbundenen Preissteigerungen, z. B. für Energie- und Treibstoffkosten naheliegend, jedoch sieht sich die ebwo AöR in der Verantwortung, die Gebührenanpassungen gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden zu erläutern. Transparenz gegenüber den Anschlusspflichtigen ist uns – auch und gerade in diesen Zeiten - sehr wichtig.

Warum sind die Anpassungen erforderlich?

Die Benutzungsgebühren dienen der Deckung der Kosten, welche die Unterhaltung und erforderlichen Investitionen für die öffentlichen Einrichtungen wie z. B. die Abfallsammlung und            -entsorgung verursachen. Durch gute Ergebnisse konnten in der Vergangenheit Rücklagen gebildet werden, wodurch trotz der steigenden Kosten über lange Zeit Gebührenstabilität gewährleistet werden konnte. Generell hat sich allerdings in den Bereichen, für die nun die Benutzungsgebühren erhöht werden, in den letzten Jahren zunehmend ein Delta zwischen Gebührenbedarf und Gebührenaufkommen entwickelt. Dies führt dazu, dass sich vorhandene Rücklagen aus früheren Einnahmeüberschüssen stetig reduzierten und die Anpassungen nun unabdingbar sind.

Die o. g. Tendenz einer Kostensteigerung wurde für uns bereits vor dem Ukraine-Krieg erkennbar. Aufgrund der guten Jahresergebnisse nach den Jahresabschlüssen 2020 und 2021 haben wir aber zunächst in den von der Coronapandemie geprägten Jahren auf eine Gebührenanpassung verzichtet. Daher waren für 2023 bereits leichte Erhöhungen vorgesehen, die nun aber aufgrund der Folgen des Ukrainekrieges deutlich höher ausfallen als geplant.

Dabei verteilen sich die Kostenarten, welche für die Erhöhung der Gebühren verantwortlich sind, bei den verschiedenen Sparten der ebwo AöR unterschiedlich.

Lediglich bei der Niederschlagswassergebühr ist keine vergleichbar eklatante Steigerung auf der Kostenseite festzustellen; die hier entstandenen Rücklagen werden mittels einer Gebührensenkung zugunsten der Abgabenpflichtigen zurückgeführt und mildern die Gebührensteigerung in den anderen Sparten etwas.

Bei der Schmutzwassergebühr beruhen die Kostensteigerungen insbesondere auf Preissteigerungen für Energiekosten sowie gestiegene Kosten für Baumaßnahmen (im Kanalnetz und der Kläranlage) und Chemikalien für die Unterhaltung der Kläranlage. Teilweise gab es im Jahr 2022 sogar Lieferengpässe bei Chemikalien wie Fällungs- oder Flockungsmitteln, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kläranlage unabdingbar sind. Hinsichtlich der sogenannten Materialkosten wird für 2023 mit einem Aufwand von 4,93 Mio. Euro kalkuliert, was einen Kostenanteil von 36,45 % an den Gesamtkosten dieser Sparte darstellt.

Des Weiteren sind im Rahmen der Anfang 2023 anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (Bereich TVöD) deutliche Personalkostensteigerungen zu erwarten. So wurde für das Jahr 2023 z. B. mit Personalkosten i. H. v. rund 5,07 Mio. Euro geplant, was einem Personalkostenanteil in diesem Unternehmenszweig von 37,47 % an den Gesamtkosten entspricht.

Auch bei der Straßenreinigungsgebühr spielen die Personalkosten eine relevante Rolle. Während in den anderen Unternehmenssparten neben den Personalkosten die Kostenanteile für Materialaufwendungen wie Energie- oder Treibstoffkosten eine relevante Größe darstellen, ist der Personalkostenanteil in der Straßenreinigung mit 72,73 % sehr hoch. Daher waren in dieser Sparte auch bereits in den letzten Jahren Gebührenanpassungen erforderlich. Von den für das Jahr 2023 geplanten Gesamtaufwendungen i. H. v. rund 3,22 Mio. Euro beträgt der Personalkostenanteil bereits 2,34 Mio. Euro.

Bei der Abfallentsorgung stellt sich die Ausgangssituation etwas anders dar. Hier habe man über einen Zeitraum von über zehn Jahren bewusst auf Verluste hinge-wirkt, um den Vorgaben des Landesrechnungshofes zu folgen und einen Teil der bestehenden Rücklagen an die Anschlusspflichtigen zurückzuführen. Zwischenzeitliche Anpassungen, wie zuletzt im Jahr 2020, dienten lediglich dazu, das Delta zwischen Gebührenaufkommen und -bedarf nicht zu groß werden zu lassen. Mittlerweile können die Vorgaben des Landesrechnungshofes, insbesondere auch aufgrund der nun eintretenden Entwicklung, als erfüllt betrachtet werden.

Auch in dieser Sparte sind deutliche Personalkostensteigerungen im Jahr 2023 zu erwarten. So wurde für das Jahr 2023 z. B. mit Personalkosten i. H. v. rund 5,32 Mio. Euro geplant, was einem Personalkostenanteil von 42,36 % an den Gesamtkosten dieses Unternehmenszweiges i. H. v. 12,87 Mio. Euro entspricht. Die Kostensteigerung in diesem Bereich beruht aber auch auf Preissteigerungen für Treibstoffe, Fahrzeuge und Fahrzeugersatzteile sowie den Entsorgungskosten; so-wohl für die Restmüllverbrennung wie auch für die Bioabfallentsorgung.

Dabei kann die ebwo AöR durch ihre Beteiligung am Gemeinschafts-Müllheizkraft Ludwigshafen (GML) sowie der damit verbundenen Kooperation zur Bioabfallentsorgung mit der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) grundsätzlich stabile und niedrige Entsorgungskosten vorweisen. Doch auch im Bereich der Hausmüllverbrennung sowie der Biomüllverwertung sind die Kosten aufgrund der vorgenannten Umstände naturgemäß auch gestiegen.

Leider ist das Ende der Kostensteigerung hier wohl auch noch nicht erreicht. Denn kurz vor Ende des Jahres wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz BEHG) verabschiedet, in dem unter anderem auch eine Bepreisung von CO2-Emmissionen aus der Hausmüllverbrennung vorgesehen wurde. Zwar hat sich der Gesetzgeber kurzfristig dazu entschlossen, die geplante Umsetzung der CO2-Bepreisung für Müllheizkraftwerke um ein Jahr zu verschieben. Die Folgen werden somit aber voraussichtlich mit einem Jahr Verzögerung, also ab 2024, für die Abgabenpflichtigen spürbar.

Verbindliche Aussagen hierzu können aber derzeit noch nicht getroffen werden, da die ebwo AöR im Jahr 2023 verschiedene Änderungen ihrer Abfallwirtschaft vornehmen wird, die sich auch auf die Systematik der Gebührenveranlagung auswirken wird. Hierüber werden wir umfassend berichten, sobald konkrete Maßnahmen beschlossen werden. Grundsätzlich dienen die kommenden Maßnahmen einer Verbesserung des Serviceangebots, einer Reduzierung der Restabfallmengen, die der Verbrennung zugeführt werden und somit einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft, die in unser aller Interesse liegen sollte.

Andreas Oberhaus
Kaufmännischer Vorstand

Für Fragen stehen wir Ihnen unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

Entgeltveranlagung:

Abwasser:
Leon Gotha
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 77

Abfall:
Corinna Zimbelmann
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 75

Straßenreinigung:
Sarah Raiß
Telefon: (0 62 41) 91 00 - 73


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