„Als im Verlauf des Spätmittelalters in jenem historischen Prozeß, den man als "Rezeption der gelehrten Rechte" zu bezeichnen pflegt, das römische und kanonische Recht neben die heimischen Gewohnheitsrechte traten, wurde die Strafbarkeit von Schadenszauber zur allgemein verbindlichen und unwidersprochenen Maxime im Rechtsleben und in der Strafrechtspflege.“
Die „Täufer“ sind keine in sich homogene Gruppe. Gemeinsam ist ihnen, dass sie die Säuglingstaufe ablehnen, stattdessen die „Glaubenstaufe“ pflegen, die voraussetzt, dass der Täufling selbst ein Bekenntnis ablegen kann.
Sowohl die Niederlage König Sigismunds bei Nikopolis im Jahre 1396 als auch besonders die Eroberung Konstantinopels durch Muhammad (Mehmed) II im Jahre 1453 verstärkten den Impuls, sich mit dem Osmanischen Reich, den Türken“, und ihrer Religion auseinanderzusetzen.
Die Evangelische Kirche Hessen-Nassau (EKHN) hat im Jahre 1991 den Grundartikel ihrer Kirchenordnung ergänzt um den Satz:
"Aus Blindheit und Schuld zur Umkehr gerufen, bezeugt die EKHN neu die bleibende Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen, das Bekenntnis zu Jesus Christus schließt dieses Zeugnis ein."