Luther und die Juden

Die Evangelische Kirche Hessen-Nassau (EKHN) hat im Jahre 1991 den Grundartikel ihrer Kirchenordnung ergänzt um den Satz: "Aus Blindheit und Schuld  zur Umkehr gerufen, bezeugt die EKHN neu die bleibende Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen, das Bekenntnis zu Jesus Christus schließt dieses Zeugnis ein."  

Deckel des Werkes "Von den Jüden und Iren Lügen" (Von den Juden und ihren Lügen) von Martin Luther, 1543, Wikimedia Commons 
Deckel des Werkes "Von den Jüden und Iren Lügen" (Von den Juden und ihren Lügen) von Martin Luther, 1543, Wikimedia Commons

Diese Erweiterung ergänzt die Berufung auf die Heilige Schrift und die Evangelischen Bekenntnisschriften. Das Bekenntnis zu Jesus Christus ist ohne ein Bekenntnis zu bleibenden Erwählung der Juden danach nicht möglich. Diesen Weg einer Neuordnung des Verhältnisses zum Judentum hat die Synode der EKHN im November 2014 konsequent fortgesetzt durch eine Distanzierung von Luthers Judenschriften. Die Synode der EKD hat sich 2016 in diesem Sinne auch von jeder Form der Judenmission distanziert.

Die Erklärung der EKHN-Synode zu Luthers Judenschriften im Wortlaut